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Gesetzentwurf des BMJV

Justizministerium will zu Unrecht Inhaftierte besser entschädigen

Eine Hand schließ eine Gittertür, hinter der sich ein langer Flur befindet, mit einem der Schlüssel an einem Schlüsselbund auf.
Die Lebenszeit ist weg, aber wenigstens soll es künftig mehr Entschädigung geben © bibiphoto / Adobe Stock

Wer in Deutschland zu Unrecht in Untersuchungshaft oder Strafhaft gesessen hat, soll künftig besser entschädigt werden. Das Haus von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) plant eine Reform der Strafverfolgungsentschädigung.

Kern des Gesetzentwurfs ist eine Anhebung der Haftentschädigungspauschale von derzeit 75 auf 100 Euro pro Hafttag. Wer länger als sechs Monate zu Unrecht inhaftiert war, soll für jeden weiteren begonnenen Hafttag 150 Euro erhalten. Damit soll den oft gravierenden Folgen langer Freiheitsentziehungen Rechnung getragen werden, etwa dem Verlust von Arbeitsplatz, Wohnung oder sozialen Kontakten.

Zudem sollen Betroffene künftig keine Abzüge mehr für ersparte Aufwendungen wie Unterkunft und Verpflegung in der Haftanstalt hinnehmen müssen. Nach bisheriger Rechtslage konnten solche Kosten von der Entschädigung abgezogen werden. Geplant sind außerdem längere Fristen zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen. Betroffene sollen mehr Zeit haben, um gerichtliche Entscheidungen über Entschädigungspflicht und -höhe zu beantragen.

Auch die Rehabilitierung zu Unrecht Verurteilter soll verbessert werden. Künftig sollen Betroffene nachdem sie erreicht haben, dass eine Verurteilung aufgehoben wurde, eine öffentliche Bekanntmachung verlangen können, etwa im Bundesanzeiger. Dies soll dazu beitragen, sie öffentlich vom Makel einer früheren Verurteilung zu befreien.

Hubig begründete die Reform mit dem Anspruch des Rechtsstaats, eigene Fehler zu korrigieren. Die bisherige Entschädigung sei nicht mehr zeitgemäß, zudem seien Abzüge für "Kost und Logis" in der Haft nicht gerechtfertigt.

Der Entwurf wurde an Länder und Verbände zur Stellungnahme versandt. Diese können sich bis zum 14. August 2026 äußern. Danach soll das Gesetzgebungsverfahren fortgesetzt werden.