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Finanzierung der Flüchtlingskrise

Kabinett beschließt Entwurf eines Zweiten Nachtragshaushalts 2015

Parken in Pink

Das Bundeskabinett hat am 29.09.2015 den Entwurf eines Zweiten Nachtragsetats 2015 beschlossen, um die vereinbarte Unterstützung der Länder und Kommunen bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise zu finanzieren. Dies teilte das Bundesfinanzministerium mit. Der Bundeshaushalt 2015 bleibe ausgeglichen.

Mehr Geld für Unterbringung von Flüchtlingen

Um die Vereinbarungen des Flüchtlingsgipfels zur Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen vom 24.09.2015 umzusetzen, sieht der Entwurf laut BMF vor, dass die für 2015 vorgesehene Entlastung der Länder und Kommunen um eine weitere Milliarde Euro auf zwei Milliarden Euro angehoben wird. Darüber hinaus bilde der Bund eine Rücklage in Höhe von fünf Milliarden Euro, die ab 2016 zur Finanzierung der vereinbarten Maßnahmen zur Verfügung stünden. Außerdem schaffe der geplante Nachtragsetat die Voraussetzung dafür, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Ländern und Kommunen die notwendigen Herrichtungskosten von Flüchtlingsunterkünften auf mietzinsfrei überlassenen Liegenschaften der Bundesanstalt erstatten kann.

Mehr Mittel für Energiewende

Weiter sehe der Entwurf vor, dass zusätzlich insgesamt 1,5 Milliarden Euro für die Energiewende zur Verfügung gestellt werden, so das Ministerium. Der Energie- und Klimafonds (EKF) erhalte einen Zuschuss von 1,3 Milliarden Euro. Ergänzend könnten 2015 für Programmausgaben nicht benötigte Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt in Höhe von voraussichtlich 200 Millionen Euro in die Rücklage des EKF fließen.