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Finanzausschuss stimmt Modernisierung des Besteuerungsverfahrens zu

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In seiner Sitzung am 11.05.2016 hat der Finanzausschuss des Bundestages dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Modernisierung des Besteuerungsverfahren (BT-Drs. 18/7457) zugestimmt, nachdem die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zuvor 24 Änderungen an dem Entwurf vorgenommen hatten. Künftig soll zum Beispiel für die Steuererklärung ohne Berater zwei Monate mehr Zeit bleiben. Auch soll der Besteuerungsvorgang sowohl beim Bürger als auch auf Behördenseite stärker automatisiert und papierlos werden. Dazu soll unter anderem aus der Belegvorlage- eine Belegvorhaltepflicht werden.

Verspätungszuschlag halbiert

Daneben wurde auch am Verspätungszuschlag eine Korrektur vorgenommen, wie es in der Mitteilung weiter heißt. Bürger, die ihre Steuererklärung mit erheblicher Verspätung einreichen, sollen danach einen Verspätungszuschlag in Höhe von 25 Euro pro säumigem Monat zahlen. Zunächst waren 50 Euro geplant. Auch erfolgt die Festsetzung des Versäumniszuschlags nicht mehr - wie zuerst geplant - in jedem Fall automatisch.

Ziel: Weitgehende Automatisierung der Steuererklärungen

Mit dem Gesetzentwurf soll das Besteuerungsverfahren in Deutschland modernisiert werden und in Zukunft weitgehend ohne schriftliche Belege auskommen. Zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung sollen Steuererklärungen soweit möglich automatisiert bearbeitet werden. Für den Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen, während sich die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen der Stimme enthielten.

Belegvorhaltepflicht statt Belegvorlagepflicht

Die heutige Pflicht zur Vorlage von Belegen beim Finanzamt soll nach dem Willen der Regierung weitgehend entfallen. Aus der Belegvorlagepflicht werde eine Belegvorhaltepflicht, heißt es im Gesetzentwurf. Die Steuerpflichtigen müssen allerdings damit rechnen, dass die von ihnen vorgehaltenen Belege von den Finanzbehörden angefordert werden können. Dies betrifft besonders Spendenquittungen. "Der Erhalt einer Zuwendungsbestätigung ist zwar nach wie vor Voraussetzung der steuerlichen Berücksichtigung der Zuwendung, die Zuwendungsbestätigung muss aber nicht mehr mit der Steuererklärung eingereicht werden", heißt es in dem Entwurf.

Erleichterung bei der Verarbeitung der Steuererklärungen

Laut Entwurf muss der Steuerpflichtige die Bescheinigung erst auf Anforderung vorlegen. Mit Einwilligung des Steuerpflichtigen kann sogar ganz auf die Belegvorhaltepflicht verzichtet werden, wenn der Zuwendungsempfänger die erhaltene Zuwendung direkt an die Finanzverwaltung meldet. Mit den Maßnahmen solle der Aufwand für die Erstellung der Steuererklärungen verringert, die Anwenderfreundlichkeit von ELSTER (Elektronische Steuererklärung) erhöht und die automationsgestützte Verarbeitung der Steuererklärung auf Seiten der Finanzverwaltung erleichtert werden. So sollen sich Steuerpflichtige laut Mitteilung ihren Steuerbescheid über das ELSTER-Portal herunterladen können.

Union: Anpassung an das digitale Zeitalter

Das Steuer- und Abgabenrecht werde an das digitale Zeitalter angepasst, erklärte die CDU/CSU-Fraktion zu den geplanten Änderungen. Sie würdigte, dass mit der Wirtschaftlichkeit und der Zweckmäßigkeit zwei neue Grundsätze eingeführt würden, die sie auch für mit der Verfassung in Einklang stehend hält. In der öffentlichen Anhörung zu dem Gesetz hatten mehrere Sachverständige Probleme darin gesehen, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu den bisherigen Grundsätzen der Gleichmäßigkeit, Gesetzmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit der Besteuerung hinzuzufügen. Der Vertreter der Bundesregierung erklärte in der Sitzung, dass die Regierung kein verfassungsrechtliches Problem sehe.

SPD würdigt verbesserte Regelung zu Verspätungszuschlägen

Die SPD-Fraktion begrüßte, dass die Regelung der Verspätungszuschläge verbessert worden und die Zuschlagshöhe gesenkt worden sei. Es gebe außerdem Spielräume bei der Festsetzung der Zuschläge. Als Beispiel wurde der Fall eines Rentners angeführt, dem mehrere Jahre nicht klar gewesen sei, dass er eine Steuererklärung hätte abgeben müssen und dem nach der ursprünglichen Formulierung Verspätungszuschläge in erheblicher Höhe gedroht hätten. Jetzt habe die Finanzverwaltung einen Ermessensspielraum.

Linke und Grüne äußern verfassungsrechtliche Bedenken

Die Linksfraktion bezeichnete den Verspätungszuschlag als immer noch zu hoch und äußerte erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. Die Einführung des Begriffs der Wirtschaftlichkeit bedeute einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung. Für die vorgesehene automatisierte Prüfung der Steuererklärungen reiche es nicht, die Erklärungen in "hinreichendem" Umfang manuell zu prüfen, sondern es müsse eine feste Quote vorgegeben werden, etwa 25%. Sonst würden Steuerausfälle drohen, weil Fehler nicht mehr auffallen würden. Ähnlich kritisch äußerte sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: "Mit der Verfassung kann man nicht spaßen", warnte die Fraktion. Auf die Begriffe der Wirtschaftlichkeit und Effizienz könne im Gesetzestext verzichtet werden.

Bundesregierung rechtfertigt automatisierte Bearbeitung

Zu der kritisierten automatisierten Bearbeitung von Steuererklärungen schreibt die Bundesregierung in der Begründung des Entwurfs, damit könnten personelle Ressourcen auf die wirklich prüfungsbedürftigen Fälle konzentriert werden. Es werde Risikomanagementsysteme geben. Durch die vollautomatische Fallbearbeitung auf der Basis eines Risikomanagementsystems werde neben der herkömmlichen Bearbeitung einer Steuererklärung durch Amtsträger ein zweites gesetzlich geregeltes Leitbild der Steuerfestsetzung geschaffen, nämlich das einer "ausschließlich automationsgestützten Bearbeitung mit einem ausschließlich automationsgestützt erlassenen oder korrigierten Steuerbescheid als Ergebnis".