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Finanzausschuss macht Weg für internationalen Finanzdatenaustausch frei

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Künftig können im Ausland erzielte Kapitalerträge den inländischen Finanzbehörden gemeldet werden. Im Gegenzug werden die Finanzdaten ausländischer Anleger an deren Heimatländer weitergegeben. Der Finanzausschuss hat am 11.11.2015 dafür den Weg frei gemacht und mit den Stimmen aller Fraktionen die am 29.10.2014 unterzeichnete internationale Vereinbarung über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten (BT-Drs. 18/5919) gebilligt.

Auch Gesetz zur Umsetzung der Vereinbarung angenommen

Außerdem stimmte der Ausschuss laut einer Mitteilung der Bundestagspressestelle vom selben Tag dem Entwurf eines Gesetzes zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung weiterer Gesetze (BT-Drs. 18/5929, BT-Drs. 18/6290) zu, mit dem der Vertragsinhalt in deutsches Recht umgesetzt wird. Zuvor waren zwei von den Koalitionsfraktionen eingebrachte Änderungsanträge zu dem Gesetz beschlossen werden.

Datenübermittlung ab 2017

Zur wirksamen Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung wollen die Vertragsparteien die für Besteuerungsverfahren in anderen Vertragsstaaten erforderlichen Informationen über Finanzkonten regelmäßig erheben und ab 2017 dem anderen Vertragsstaat übermitteln. Finanzinstitute müssen daher in Zukunft einmal im Jahr bestimmte Daten von Konten übermitteln, damit die Bundesrepublik ihrer Verpflichtung zum Austausch von Finanzinformationen nachkommen kann.

Kampf gegen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung

Zur Begründung heißt es in dem mitgeteilten Entwurf, in den zurückliegenden Jahren hätten sich grenzüberschreitender Steuerbetrug und grenzüberschreitende Steuerhinterziehung zu einer erheblichen Herausforderung für die Steuerverwaltungen der einzelnen Staaten entwickelt. "Der gestiegenen Anzahl von Möglichkeiten, international investieren und sich aufgrund fehlender steuerrechtlicher Transparenz einer korrekten Besteuerung entziehen zu können, kann mit einem zeitnahen Austausch steuerrelevanter Informationen zwischen den Finanzverwaltungen der einzelnen Staaten begegnet werden", so die Bundesregierung.

Abschaffung der Abgeltungsteuer nicht vor 2017 gewollt

Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion sprach von einem grundlegenden Schritt zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung, die durch den Informationsaustausch in vielen Fällen ihre Grundlage verliere. Mittlerweile hätten 74 Länder die internationale Vereinbarung unterschrieben, insgesamt könnten sich sogar 94 Staaten dem Informationsaustausch anschließen. Mit Blick auf die von der Opposition geforderte Abschaffung der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge sagte der Sprecher, es empfehle sich, bis 2017 abzuwarten. Dann könne diskutiert werden, welche Konsequenzen aus dem Informationsaustausch gezogen werden könnten.

Anhebung der Bußgelder

Ein Sprecher der SPD-Fraktion schloss sich dieser Einschätzung ausdrücklich an. Der beschlossene Informationsaustausch sei ein großer Beitrag zu mehr Transparenz, Steuerehrlichkeit und Steuergerechtigkeit. Der Sprecher der SPD-Fraktion hob außerdem hervor, dass die Bußgelder für Finanzinstitute bei Verstößen gegen die Informationspflichten per Änderungsantrag auf 50.000 Euro angehoben worden seien. Im Regierungsentwurf waren 5.000 Euro vorgesehen.

Opposition sieht noch weiteren Handlungsbedarf

Die Oppositionsfraktionen begrüßten zwar die Einführung des Informationsaustausches, verlangten aber als nächsten Schritt die Abschaffung der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge, die anonym erhoben wird und mit 25% in vielen Fällen günstiger ist als die persönlichen Steuersätze. Der Informationsaustausch sei seit vielen Jahren eine ihrer Kernforderungen, hieß es von der Fraktion Die Linke. Die Sanktionen seien mit 50.000 Euro Bußgeld für Finanzinstitute allerdings immer noch "lächerlich" gering. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sprach ebenfalls von einem "Durchbruch", sieht aber auch für die Beibehaltung der Abgeltungsteuer keinen Grund mehr. Daher sollte ihre Abschaffung noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht werden.

Eckpunkte der abgelehnten Anträge der Opposition

Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD lehnte der Ausschuss drei Anträge der Oppositionsfraktionen ab. Die Linke hatte die Abschaffung der Abgeltungsteuer gefordert. Die Besteuerung von Kapitalerträgen solle stattdessen wieder mit dem persönlichen Steuersatz der Steuerpflichtigen erfolgen, heißt es in einem Antrag (BT-Drs. 18/2014) der Fraktion. Auch die Grünen forderten in ihrem Antrag (BT-Drs. 18/6064), dass sämtliche Kapitalerträge im Rahmen der jährlichen Steuererklärung beim Finanzamt anzugeben sind. Ferner forderten die Grünen im dritten Antrag (BT-Drs. 18/6065), dass die Banken alle Kapitalerträge für das Besteuerungsverfahren ab 2016 an das Bundeszentralamt für Steuern beziehungsweise an die zuständigen Finanzbehörden melden müssen - und zwar unabhängig von Wohnsitz und Steuerpflicht des Anlegers.