Versicherer können künftig leichter in Infrastrukturvorhaben investieren

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Versicherer können künftig leichter in Infrastrukturvorhaben investieren. beck-aktuell, 01.04.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/178386)
Künftig ist es für Versicherer einfacher und attraktiver, in europäische Infrastrukturprojekte zu investieren, schreibt die Europäische Kommission in einer Mitteilung. Denn die Risikozuschläge für Eigen- und Fremdkapitalinvestitionen würden gesenkt und die Bedingungen für Investitionen in europäische langfristige Investmentfonds verbessert. Als Teil des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion vom 30.09.2015 hatte die Europäische Kommission eine Änderung der EU-Aufsichtsvorschriften ("Solvabilität II") vorgeschlagen und erreicht. Die betreffende Änderung des delegierten Rechtsakts tritt am 02.04.2016 in Kraft.
Derzeit zu wenig Investitionen von Versicherungen in europäische Infrastrukturvorhaben
Investitionen in Infrastrukturprojekte seien von zentraler Bedeutung, um Konjunktur und Wachstum in Europa zu fördern. Mit den Maßnahmen zur Beseitigung der Investitionshindernisse, denen sich Versicherungsunternehmen gegenübersehen, sollen Investitionen aus dem Privatsektor in Beteiligungen an Infrastrukturprojekten und in Investitionen in Infrastrukturanleihen mobilisiert werden. Denn derzeit würden von den Versicherungsunternehmen weniger als ein Prozent ihrer gesamten Vermögenswerte zu diesen Zwecken einsetzen. Mit der Änderung von "Solvabilität II" verringere sich künftig die einschlägige Eigenkapitalunterlegung für die Versicherer und es werde für sie attraktiver, verstärkt in europäische Infrastrukturvorhaben zu investieren und eine größere Rolle in diesem Bereich zu übernehmen. Der für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige EU-Kommissar Jonathan Hill erklärte, Versicherer hätten kritisiert, dass einige "Solvabilität I"’-Bestimmungen sie von Investitionen in die Infrastruktur abhielten. Er hoffe, nach dem Rechtsakt zur Änderung der „Solvabilität II” (Verordnung (EU) Nr. 2015/35 der Kommission) würden nun die Investitionen steigen.
Verringerung der Risikozuschläge für Eigen- und Fremdkapitalinvestitionen
Mit dem Rechtsakt, der sich auf die fachliche Beratung der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) stützt, würden bestimmte Anforderungen für Investitionen in sogenannte qualifizierte Infrastrukturvorhaben gesenkt, teilt die Kommission mit. So würden insbesondere die Risikozuschläge für Eigen- und Fremdkapitalinvestitionen der Versicherer in derartige Projekte im Rahmen der Standardformel für die Berechnung der Kapitalanforderungen nach "Solvabilität II” verringert. Die Risikokalibrierung für Investitionen in nicht-börsennotierte Eigenkapitalbeteiligungen an solchen Infrastrukturprojekten sei von 49% auf 30% gesenkt worden. Auch die Risikozuschläge für fremdfinanzierte Infrastrukturinvestitionen seien um bis zu 40% verringert worden.
Verbesserungen für Investitionen in europäische langfristige Investmentfonds
Bei "Solvabilität II" handelt es sich um den EU-weiten Aufsichtsrahmen für den Versicherungssektor. Der neue Rechtsakt umfasst auch Bestimmungen für Investitionen der Versicherer in europäische langfristige Investmentfonds (ELTIF). Für diese Investitionen gelten nun die gleichen Kapitalanforderungen wie für an geregelten Märkten gehandelte Aktien und somit niedrigere Anforderungen im Vergleich zu sonstigen Aktien, schreibt die Kommission. Damit würden ELTIF den Anlagen in Europäische Risikokapitalfonds und Europäische Fonds für soziales Unternehmertum gleichgestellt. Auch für über multilaterale Handelssysteme (MTF) gehandelte Aktien werden dieselben Kapitalanforderungen wie für an geregelten Märkten gehandelte Aktien gelten. Die Übergangsbestimmungen für Eigenkapitalinvestitionen, mit denen die "Solvabilität II”-Kapitalanforderungen über einen Zeitraum von sieben Jahren schrittweise eingeführt werden, würden auf nicht-börsennotierte Aktien ausgeweitet.
- Redaktion beck-aktuell
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Versicherer können künftig leichter in Infrastrukturvorhaben investieren. beck-aktuell, 01.04.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/178386)



