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EU-Patentamt

Europäisches Einheitspatent nimmt vorletzte Hürde

Revitalisierte VwGO

Das europäische Einheitspatent hat die vorletzte Hürde genommen: Die beteiligten EU-Staaten haben das Regelwerk im Verwaltungsrat des Europäischen Patentamts abgesegnet. Jetzt stehe nur noch die Zustimmung Deutschlands, Großbritanniens und dreier weiterer EU-Staaten zum Aufbau des geplanten EU-Patentgerichts in Paris aus, erklärte Patentamts-Präsident Benoît Battistelli am 16.12.2015 in München. "In rechtlicher, technischer und operativer Hinsicht wären wir nun in der Lage, Einheitspatente zu gewähren.“

Anmeldung künftig in allen EU-Ländern außer Spanien automatisch

Bisher wird ein vom Europäischen Patentamt erteiltes Patent noch bei den nationalen Patentämtern einzeln angemeldet, übersetzt und verlängert. Künftig soll es in allen EU-Staaten außer Spanien automatisch in Kraft treten. Das Land besteht weiterhin auf einer Übersetzung des Patents ins Spanische. Die Unternehmen sparen sich mit dem neuen EU-Patent Aufwand, Gebühren und Übersetzungskosten, und das Patentgericht in Paris entscheidet EU-weit. Das werde "der Innovation in Europa zusätzlich Schubkraft verleihen und sich auf die europäische Wirtschaft positiv auswirken“, sagte Battistelli.