Bundesregierung gibt Auskunft zu Mitteln für Einheitliches Patentgericht
In einer Antwort (BT-Drs. 19/12106) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 19/11707) hat die Bundesregierung sich zum Verbleib der Mittel für ein Einheitliches Patentgericht der Europäischen Union geäußert. Dies berichtete der parlamentarische Pressedienst am 08.08.2019. Die Abgeordneten wollten wissen, wofür diese Mittel ausgegeben wurden, obgleich das Ratifizierungsverfahren noch nicht abgeschlossen und ein Ausgang einer Verfassungsbeschwerde noch ungewiss ist. Wie die Bundesregierung schreibt, fallen bereits in der Vorbereitungsphase Ausgaben an, die erforderlich sind, um zu gewährleisten, dass das Gericht von Beginn an arbeitsfähig ist.