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Einheitliches Patentgericht

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Einheitliches Patentgericht ab Juni in Luxemburg
EU

Einheitliches Patentgericht ab Juni in Luxemburg

Das Einheitliche Patentgericht (EPG) für Streitigkeiten rund um Patente in der EU wird am 1. Juni In Luxemburg seine Arbeit aufnehmen. Es soll in einem einheitlichen Verfahren für alle zunächst 17 beteiligten EU-Mitgliedstaaten über die Verletzung und Gültigkeit von Patenten nach dem Europäischen Patentübereinkommen und dem neuen EU-Einheitspatent entscheiden.

Einheitliches Patentgericht startet Anfang Juni

Einheitliches Patentgericht startet Anfang Juni

Das Einheitliche Patentgericht kann Anfang Juni 2023 seine Arbeit aufnehmen. Wie das Bundesjustizministerium mitteilte, hat Deutschland am Freitag das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) ratifiziert. Das Gericht soll in einem einheitlichen Verfahren für alle beteiligten EU-Mitgliedstaaten über die Verletzung und Gültigkeit von Patenten nach dem Europäischen Patentübereinkommen sowie dem neuen EU-Einheitspatent zuständig sein.

Europäische Patentreform soll fortgesetzt werden

Europäische Patentreform soll fortgesetzt werden

Das Bundesjustizministerium hält auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20.03.2020 (BeckRS 2020, 4002) an der Europäischen Patentreform fest. Mit dem Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) solle ein für alle Vertragsstaaten zuständiges Einheitliches Patentgericht geschaffen werden, das für Rechtstreitigkeiten über europäische Patente nach dem Europäischen Patentübereinkommen sowie dem zukünftigen EU-Einheitspatent zuständig ist. Die Bundesregierung werde die Entscheidung des BVerfG sorgfältig auswerten und Möglichkeiten prüfen, um den festgestellten Formmangel noch in dieser Legislaturperiode zu beheben, kündigte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) an.

Zustimmungsgesetz zum Einheitlichen Patentgericht nichtig
BVerfG

Zustimmungsgesetz zum Einheitlichen Patentgericht nichtig

Das Bundesverfassungsgericht hat das Zustimmungsgesetz zum Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ-ZustG) für nichtig erklärt. Das Gesetz hätte mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen werden müssen, da es eine materielle Verfassungsänderung bewirke. Dies sei im Bundestag aber nicht geschehen. Damit ist die Ratifizierung des Übereinkommens vorerst gestoppt (Beschluss vom 13.02.2020, Az.: 2 BvR 739/17).

Bundesregierung gibt Auskunft zu Mitteln für Einheitliches Patentgericht

Bundesregierung gibt Auskunft zu Mitteln für Einheitliches Patentgericht

In einer Antwort (BT-Drs. 19/12106) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 19/11707) hat die Bundesregierung sich zum Verbleib der Mittel für ein Einheitliches Patentgericht der Europäischen Union geäußert. Dies berichtete der parlamentarische Pressedienst am 08.08.2019. Die Abgeordneten wollten wissen, wofür diese Mittel ausgegeben wurden, obgleich das Ratifizierungsverfahren noch nicht abgeschlossen und ein Ausgang einer Verfassungsbeschwerde noch ungewiss ist. Wie die Bundesregierung schreibt, fallen bereits in der Vorbereitungsphase Ausgaben an, die erforderlich sind, um zu gewährleisten, dass das Gericht von Beginn an arbeitsfähig ist.

Verfassungsbeschwerde bremst EU-Einheitspatent aus

Verfassungsbeschwerde bremst EU-Einheitspatent aus

Die deutschen Gesetze zum EU-Einheitspatent sind wegen einer Verfassungsbeschwerde vorerst gestoppt. Das Bundesverfassungsgericht bat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, die von Bundestag und Bundesrat gebilligten Gesetze nicht auszufertigen. Dies hat die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" am 13.06.2017 berichtet. Das Präsidialamt teilte auf Anfrage mit, der Bundespräsident habe die Ausfertigung bis zu einer Entscheidung in Karlsruhe ausgesetzt.

Bundesregierung will mit Gesetzentwurf Rechtsgrundlage für europäisches Patentgericht schaffen

Bundesregierung will mit Gesetzentwurf Rechtsgrundlage für europäisches Patentgericht schaffen

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/11137) im Bundestag eingebracht, mit dem die Voraussetzungen für eine Ratifizierung des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht im europäischen Binnenmarkt geschaffen werden sollen. Der Gesetzentwurf steht am Abend des 16.02.2017 im Plenum in erster Lesung auf der Tagesordnung und soll im vereinfachten Verfahren, also ohne Aussprache, an den Rechtsausschuss überwiesen werden.

Großbritannien stimmt für EU-Einheitspatent

Großbritannien stimmt für EU-Einheitspatent

Tüftler und innovative Unternehmen können ihre Erfindungen bald europaweit leichter schützen lassen. In der ersten Jahreshälfte 2017 soll das EU-Einheitspatent starten, zudem wird bei Streitfällen künftig ein europäisches Patentgericht entscheiden. Möglich wird das, weil Großbritannien trotz Brexit-Votums bereit ist, die entsprechenden Pläne zu billigen. Das hat die zuständige britische Staatssekretärin Lucy Neville-Rolfe am 28.11.2016 beim Treffen der EU-Industrieminister in Brüssel bekannt gegeben.

Brexit gefährdet das heiß ersehnte EU-Patent

Brexit gefährdet das heiß ersehnte EU-Patent

In den USA können Unternehmen ihre Erfindungen einfach und günstig landesweit patentieren lassen. In Europa dagegen herrscht immer noch ein Flickenteppich. Zwar haben sich die EU-Staaten endlich auf eine Lösung verständigt – aber mit dem Brexit steht plötzlich alles wieder auf der Kippe. Wie geht es weiter mit dem EU-Patent?

Bundesregierung will EU-Patentrechtsreform umsetzen

Bundesregierung will EU-Patentrechtsreform umsetzen

In Deutschland sollen die notwendigen rechtlichen Anpassungen vollzogen werden, um eine in der EU verabredete Reform des Patentrechts umzusetzen. Dies ist Inhalt eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung (BT-Drs. 18/8827), der am 23.06.2016 in erster Lesung beraten werden soll. Kernstück der Reform ist die Einrichtung einer europäischen Patentgerichtsbarkeit. Deren erste Instanz soll ihren Sitz in Paris nehmen, mit Außenstellen in London und München. Die Berufungsinstanz soll in Luxemburg angesiedelt werden. Zudem soll ein neues "Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung", auch "Einheitliches Europäisches Patent" genannt, eingeführt werden.