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EU findet Mehrheit weder für noch gegen Verlängerung der Glyphosat-Zulassung

„Das unsichtbare Recht“

Bei Beratungen von Experten aus allen EU-Mitgliedstaaten gab es am 06.06.2016 weder eine qualifizierte Mehrheit für noch gegen den Vorschlag der EU-Kommission, die Zulassung von Glyphosat vorläufig um weitere 12 bis 18 Monate zu verlängern. Bis dahin soll ein Gutachten der europäischen Chemikalienagentur ECHA zu dem Wirkstoff vorliegen, heißt es in einer Mitteilung der Brüsseler Behörde vom selben Tag.

Nationale Verbote bleiben möglich

Trotz einer Mehrheit der Mitgliedstaaten für den Kommissionsvorschlag gab es dafür keine ausreichende qualifizierte Mehrheit. Die ist dann erreicht, wenn mindestens 55% der Mitgliedstaaten, die zusammen mindestens 65% der europäischen Bevölkerung repräsentieren, gemeinsam abstimmen. Der zuständige EU-Kommissar Vytenis Andriukaitis will nun am 08.06.2016 im Kollegium der 28 EU-Kommissionsmitglieder das weitere Vorgehen skizzieren. Die EU-Zulassung für Glyphosat läuft am 30.06.2016 aus. Nationale Verbote von Glyphosat-basierten Pflanzenschutzmitteln wären trotz einer Zulassung des Wirkstoffs auf EU-Ebene aber möglich.

Tipps der Kommission im Umgang mit Glyphosat und anderen Stoffen

Die Europäische Kommission hatte in ihrem jetzt diskutierten Vorschlag sowohl die Wünsche mehrerer Regierungen und des Europäischen Parlamentes aufgenommen. Neben der vorläufigen Verlängerung der Glyphosat-Zulassung hatte sie den EU-Staaten empfohlen, gefährliche Beistoffe (POE-Tallowamine) zu verbieten und den Einsatz von Glyphosat in öffentlichen Parks und auf Spielplätzen sowie vor der Ernte zu minimieren. Eine Entscheidung über solche Einschränkungen liegt letztlich bei den Mitgliedstaaten selbst.