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EU-Kommission schlägt in TTIP-Streit Investitionsgerichtshof vor

Schutz des Anwaltsberufs

Zur Beilegung des Streits über das geplante transatlantische Freihandelsabkommen TTIP schlägt die EU-Kommission eine umfangreiche Reform des aktuellen Schiedsgerichtssystems vor. Die umstrittenen privaten Schlichtungseinrichtungen für Streitigkeiten zwischen Konzernen und Staaten sollen demnach durch ein transparenteres System abgelöst werden, das in seiner Funktionsweise deutlich mehr traditionellen Gerichten entspricht.

Investitionsgerichtshof soll zwei Instanzen bekommen

Die EU-Kommission will beispielsweise die Richter künftig in unabhängigen Verfahren auswählen lassen. Zudem soll es im neuen “Investitionsgerichtshof“ eine zweite Instanz geben. Diese würde es Parteien erlauben, gegen Urteile Einspruch zu erheben. “Wir wollen ein System einrichten (...), dem die Bürger trauen“, kommentierte die zuständige EU-Kommissarin Cecilia Malmström bei der Vorstellung des Vorschlags am 16.09.2015. Die vor allem von Großkonzernen verlangten Investor-Staats-Schiedsverfahren (ISDS) gelten als einer der Hauptgründe für den großen Widerstand in Europa gegen TTIP.

Gegner sprechen von Paralleljustiz

Die traditionellen Schiedsgerichte werden von Gegnern als eine Art Paralleljustiz kritisiert, über die Unternehmen Schadenersatz zulasten der Steuerzahler erstreiten, nationale Gesetze aushebeln oder eine Senkung von Verbraucher- und Umweltstandards durchsetzen können. Mit dem geplanten Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) wollen die EU und die USA die größte Freihandelszone der Welt mit 800 Millionen Menschen schaffen.