EU-Kommission legt Gesetzesvorschlag für gemeinsames Einlagensicherungssystem im Euroraum vor

Zitiervorschlag
EU-Kommission legt Gesetzesvorschlag für gemeinsames Einlagensicherungssystem im Euroraum vor. beck-aktuell, 25.11.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/184366)
Die Europäische Kommission will bis 2024 in mehreren Schritten ein gemeinsames Einlagensicherungssystem im Euroraum schaffen und hat dazu am 24.11.2015 einen Gesetzesvorschlag vorgelegt. Bankeinlagen bis 100.000 Euro sollen so im Euroraum stärker geschützt und die Finanzstabilität erhöht werden.
Gemeinsames Einlagensicherungssystem soll in drei Stufen eingerichtet werden
Ein gemeinsames Einlagensicherungssystem (European Deposit Insurance Scheme, kurz: EDIS) im Euroraum sei zudem ein wichtiger Baustein, um die Bankenunion zu stärken ("dritte Säule") und die Verbindung von Banken und Staaten weiter zu lösen, schreibt die Kommission in ihrer Pressemitteilung vom 24.11.2015. Ihr Vorschlag sieht vor, die Europäische Einlagensicherung in drei Stufen bis 2024 zu etablieren. Dabei baue das europäische System auf den nationalen Einlagensicherungssystemen auf. Strenge Sicherheitsklauseln sollen unverantwortliches Handeln ("Moral Hazard") und Missbrauch verhindern. Insbesondere soll ein nationales Einlagensicherungssystem nur dann auf den Europäischen Einlagensicherungsfonds zurückgreifen können, wenn es die EU-Vorschriften uneingeschränkt erfüllt.
Rückversicherungsphase
Auf der ersten Stufe soll es für drei Jahre eine Rückversicherung der nationalen Einlagensicherungssysteme geben. In dieser Phase könnten die nationalen Einlagensicherungssysteme EDIS nur dann in Anspruch nehmen, wenn sie zuvor alle eigenen Mittel ausgeschöpft haben und – wie auch in allen späteren Phasen – die Einlagensicherungsrichtlinie erfüllen. EDIS würde über das nationale System hinaus zusätzliche Mittel bereitstellen, allerdings nur bis zu einer bestimmten Höhe.
Mitversicherungs- und Vollversicherungsphase
An die Rückversicherungsphase soll sich ab 2020 die Phase der Mitversicherung anschließen. In dieser Phase müssten die nationalen Einlagensicherungssysteme nicht mehr vorrangig ihre eigenen Mittel ausschöpfen, bevor sie auf EDIS-Mittel zurückgreifen könnten. Das EDIS würde ab dem Zeitpunkt, zu dem Bankeinleger entschädigt werden müssten, einen Teil der Kosten übernehmen. Der Beitrag des Europäischen Einlagensicherungssystems würde dabei mit der Zeit immer stärker anwachsen. Auf der letzten Stufe ist dann für 2024 ein vollumfängliches Europäisches Einlagensicherungssystem geplant.
Flankierende Maßnahmen: Risiken im Bankensystem verringern
Zugleich sollen weitere Maßnahmen ergriffen werden, um noch verbleibende Risiken im Bankensystem zu verringern und gleiche Bedingungen in der Bankenunion zu gewährleisten. Dazu hat die Kommission zusammen mit dem Vorschlag eine Mitteilung vorgelegt.
- Redaktion beck-aktuell
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EU-Kommission legt Gesetzesvorschlag für gemeinsames Einlagensicherungssystem im Euroraum vor. beck-aktuell, 25.11.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/184366)



