EU-Kommission schlägt umfassende Reform der Unternehmensbesteuerung in der EU vor

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EU-Kommission schlägt umfassende Reform der Unternehmensbesteuerung in der EU vor. beck-aktuell, 26.10.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/168356)
Die Europäische Kommission will die Besteuerung von Unternehmen im Binnenmarkt reformieren. Wie sie am 25.10.2016 mitteilte, will sie so ein wachstumsfreundliches und faires System der Unternehmensbesteuerung schaffen. Geplant sei unter anderem ein Neustart des Verfahrens zur Einführung der gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB). Hiervon verspricht sich die Kommission eine Erleichterung der Wirtschaftstätigkeit im Binnenmarkt sowie eine Senkung der damit verbundenen Kosten. Die GKKB soll zudem "als wirkungsvolles Instrument zur Bekämpfung der Steuervermeidung" fungieren.
Unternehmenstätigkeit im Binnenmarkt soll erleichtert werden
So sollen unter anderen Unternehmen fortan ein einheitliches Regelwerk nutzen und bei ihrer inländischen Steuerverwaltung eine einzige Steuererklärung für ihre gesamten Tätigkeiten in der EU abgeben können. Dank der GKKB dürfte die jährlich für Compliance-Tätigkeiten aufgebrachte Zeit um 8%, die für die Errichtung einer Tochtergesellschaft benötigte Zeit hingegen um bis zu 67% sinken, so die Berechnung der Brüsseler Behörde. Auch will die Kommission stärkere Anreize für wachstumsfreundliche Maßnahmen wie Investitionen in Forschung und Entwicklung und Finanzierungen durch Eigenkapital schaffen und somit die allgemeinen Ziele der Wiederankurbelung von Wachstum, Beschäftigung und Investitionen fördern. Ferner soll es Unternehmen möglich sein, die in einem Mitgliedstaat erzielten Gewinne mit Verlusten aus einem anderen Mitgliedstaat zu verrechnen. Steuerliche Hindernisse wie die Doppelbesteuerung sollen laut Vorschlag beseitigt werden, und die GKKB soll die Rechtssicherheit im Steuerbereich verstärken, indem sie ein stabiles, transparentes EU-weites System für die Besteuerung von Unternehmen schafft.
GKKB als Instrument zur Bekämpfung der Steuervermeidung
Daneben soll die GKKB nach dem Willen der Kommission die Diskrepanzen zwischen nationalen Systemen beseitigen, die derzeit von aggressiven Steuerplanern genutzt werden. Des Weiteren werde sie Verrechnungspreisen und Steuervergünstigungen – den heutzutage vorrangig für die Steuervermeidung genutzten Instrumenten – einen Riegel vorschieben. Ferner enthalte sie solide Maßnahmen zur Bekämpfung von Missbrauch, die verhindern sollen, dass Unternehmen ihre Gewinne in Länder außerhalb der EU verlagern. Da die GKKB für die größten, in der EU tätigen multinationalen Konzerne verpflichtend sein werde, würden die Unternehmen mit dem größten Risiko der aggressiven Steuerplanung nicht mehr in der Lage sein, in großem Maßstab Steuervermeidung zu betreiben, so die Kommission weiter.
Erster Vorschlag für eine GKKB gescheitert
Die Legislativvorschläge werden nun dem Europäischen Parlament zur Konsultation und dem Rat zur Annahme übermittelt. Die Idee für eine GKKB ist nicht neu. Sie war erstmals 2011 mit dem Ziel vorgeschlagen worden, den Binnenmarkt für Unternehmen zu stärken. Letztlich war es jedoch zu keiner Einigung der Mitgliedstaaten bezüglich einer GKKB gekommen.
- Redaktion beck-aktuell
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EU-Kommission schlägt umfassende Reform der Unternehmensbesteuerung in der EU vor. beck-aktuell, 26.10.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/168356)



