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Elektronikgerätegesetz in Kraft getreten

Handel muss alte Geräte zurücknehmen

Vergessene Anrechte

Großhandel und Fachgeschäfte müssen Elektro- und Elektronik-Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Geräts ab sofort kostenfrei zurücknehmen. Hierzu verpflichtet sie das am 24.10.2015 in Kraft getretene neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz, mit dem auch europäische Vorgaben umgesetzt werden. Ziel ist es laut Bundesregierung, die umweltgerechte Entsorgung von Altgeräten zu vereinfachen.

Umwelt und knappe Ressourcen schonen

In alten Elektrogeräten steckten oft Stoffe, die der Umwelt schaden und die einer besonderen Entsorgung zugeführt werden müssten, erläutert die Bundesregierung. Oft seien aber auch Stoffe verbaut, die als "wertvolle Rohstoffe" wiederverwertet werden können. Insofern sei das Gesetz "doppelt nützlich", so die Regierung: Es schütze die Umwelt und schone knappe Ressourcen.

Rücknahmepflicht für Geschäfte mit mehr als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche

Als "große" Händler, die der Rücknahmepflicht unterliegen, gelten laut Regierung Geschäfte mit mehr als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche. "Kleine" Händler seien von der Regelung ausgenommen. Kleine Altgeräte (keine Kante darf länger als 25 Zentimeter sein) müssten die großen Händler auch dann zurücknehmen, wenn ein Kunde kein neues Gerät kauft. Auch Online-Händler seien verpflichtet, Geräte zurückzunehmen. Elektro-Altgeräte könnten natürlich auch weiterhin bei Recyclinghöfen abgegeben werden.

Illegaler Export von Altgeräten ins Ausland soll reduziert werden

Auch der illegale Export von Altgeräten ins Ausland solle mit dem neuen Gesetz eingedämmt werden, so die Regierung weiter. So stärke das Gesetz den Zoll dabei, den illegalen Transfer von Altgeräten in ärmere Länder zu unterbinden, "wo die Elektrogeräte häufig auf gefährlichen Deponien landen."