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Einigung über Reform der parlamentarischen Geheimdienstkontrolle

Berufe mit Haltung

Union und SPD haben sich laut "Spiegel" auf ein neues Gesetz zum Parlamentarischen Kontrollgremium für die Geheimdienste (PKGr) verständigt. Es sehe im Kern vor, dass ein auf fünf Jahre gewählter Bevollmächtigter, im Regelfall ein Richter, mit einem 20-köpfigen Team dem Kontrollgremium zuarbeitet, schreibt das Nachrichtenmagazin. Die Opposition spreche von einem faulen Kompromiss.

Fraktionsvorsitzende erhalten Informationsrecht – gesetzliche Definition der "besonderen Vorkommnisse"

Der Gesetzentwurf sieht dem Bericht zufolge vor, dass sich die Präsidenten der Geheimdienste einmal im Jahr einer öffentlichen Anhörung stellen müssen. Berichte eines Ermittlungsbeauftragten, wie jüngst im Fall eines verstorbenen V-Manns aus der Neonaziszene dürfe das Gremium künftig an vergleichbare Organe auf Bundes- und Landesebene weiterleiten. Zudem sollten die Fraktionsvorsitzenden ein Informationsrecht erhalten. Bislang müssen die neun geheim tagenden Abgeordneten ihr Wissen für sich behalten. Die "besonderen Vorkommnisse", über welche die Geheimdienstchefs das Parlament informieren müssen, würden nun erstmals gesetzlich definiert, wenn auch nur vage. Das Gesetz solle gemeinsam mit dem reformierten BND-Gesetz im Herbst 2016 verabschiedet werden. Die Bundesregierung habe bereits ihre Zustimmung signalisiert, die Fraktionsvorsitzenden müssten noch zustimmen.