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DStV kritisiert diskutierte Anzeigepflicht für Steuergestaltungsmodelle

Rechtspartnerschaften in Zeiten des Krieges

"Wir sind nicht die Reparaturabteilung des Gesetzgebers!“ warnte der Präsident des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV), Harald Elster, auf dem 39. Deutschen Steuerberatertag am 10.10.2016 in Dresden. Er reagierte damit auf die jüngsten Überlegungen des Bundesfinanzministeriums, eine Anzeigepflicht der Steuerberater für Steuergestaltungsmodelle in Deutschland einzuführen.

Gutachten: Anzeigepflicht gut ins deutsche Verfahrensrecht implementierbar

Laut DStV legte das Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen im Auftrag des Bundesfinanzministeriums mit einem 160-seitigen Gutachten die Diskussionsgrundlage vor und kam dabei zu dem Ergebnis, dass die Anzeigepflicht sowie Sanktionen bei Verstößen sich in das deutsche Verfahrensrecht gut implementieren lassen. Einschränkend sei dort zwar zu lesen, dass ein Anzeigesystem dann verfassungsrechtlich problematisch sei, so der DStV, wenn es alle aus Sicht des Fiskus unerwünschten Gestaltungen erfassen wolle. Denn eine übermäßige Belastung von Beratern und Steuerpflichtigen müsse vermieden werden. 

Gesetzgeber und Finanzverwaltung in der Pflicht

"Diese Einschränkungen treffen jedoch nicht den Kern", so Harald Elster. So schieße bereits die politische Zielsetzung der Überlegungen weit über das Ziel hinaus. Zwar dürften Gesetzgeber und Finanzverwaltung es nicht sehenden Auges hinnehmen, wenn Steuersparprodukte wie Cum-Ex-Gestaltungen oder das Dividendenstripping den Markt schwemmen. Gesetzgeber und Finanzverwaltung seien aber "Herr ihrer Gesetze" und dürften ihre originäre Aufgabe der Überwachung der Einhaltung nicht auf die Berater abwälzen.

Elster: Steuerberater müssen ohnehin beste legale Lösung empfehlen

Elster zeigte die verheerenden Praxiskonsequenzen auf: "Sollen wir uns etwa permanent fragen: Muss ich diese Beratung jetzt anzeigen?“ Bei den Überlegungen werde völlig übersehen, dass Steuerberater dem Mandanten die beste "legale" Lösung aufzeigen müssen. Andernfalls drohe die Haftungsfalle. Elster betonte: "Über 99% der Steuerberater sind nicht in kritische Steuersparmodelle involviert. Unangemessenes Verhalten einzelner darf nicht einen ganzen Berufsstand lahm legen!“