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Richterbund lehnt Einführung eines Investitionsgerichts im Rahmen von TTIP ab

Produkthaftung 2026

Der Deutsche Richterbund (DRB) lehnt die von der EU-Kommission vorgeschlagene Einführung eines "Investitionsgerichts" im Rahmen der Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP) ab. Er sehe weder eine Rechtsgrundlage noch eine Notwendigkeit für ein solches Sondergericht, heißt es in einer Stellungnahme des Richterbundes vom 01.02.2016.

Effektiver Rechtsschutz in Deutschland auch für ausländische Investoren vorhanden

Das mit dem Vorschlag für ein Internationales Investitionsgericht offensichtlich verbundene Verständnis, die Gerichte der Mitgliedstaaten der Union könnten ausländischen Investoren keinen effektiven Rechtsschutz gewähren, entbehre sachlicher Feststellungen, so der DRB. Sollten hier von den Verhandlungspartnern in einzelnen EU-Mitgliedstaaten Schwächen erkannt worden sein, so müssten sie gegenüber dem nationalen Gesetzgeber offengelegt und klar definiert werden. Es wäre dann Aufgabe des Gesetzgebers und der für die Justiz Verantwortlichen, im bewährten System des nationalen und europäischen Rechtsschutzes Abhilfe zu schaffen. Nur so könne der Rechtsgewährungsanspruch, der jedem Rechtsuchenden in Deutschland und der Europäischen Union zusteht, sichergestellt werden. Die Schaffung von Sondergerichten für einzelne Gruppen von Rechtsuchenden sei der falsche Weg.