Bundestag schafft Routerzwang ab

Zitiervorschlag
Bundestag schafft Routerzwang ab. beck-aktuell, 06.11.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/185321)
Internet-Provider in Deutschland können ihre Kunden nicht länger zwingen, bei der Einwahl ins Netz eine bestimmte Hardware zu verwenden. Der Bundestag beschloss am 05.11.2015 einstimmig die Abschaffung des sogenannten Routerzwangs. Die Anbieter von Breitband-Internetanschlüssen schrieben ihren Kunden bislang vor, welche Router sie zur Einwahl ins Netz benutzen müssen.
Widerstand im Bundesrat
Die Anbieter definierten die Geräte einfach als Teil ihres Netzes, über das allein sie verfügen dürfen. Das neue Gesetz definiert nun aber die Anschlussdose an der Wand als "Netzabschlusspunkt" und lässt damit den Kunden die freie Wahl, welchen Router sie benutzen möchten. Widerstand gegen die Neuregelung regt sich im Bundesrat, weil mehrere Kabelnetzbetreiber wie UnityMedia die Reform ablehnen. Die Länderkammer kann das Gesetz allerdings nicht stoppen, sondern allenfalls verzögern.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Bundestag schafft Routerzwang ab. beck-aktuell, 06.11.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/185321)



