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Bundestag verbessert Schutz für Betriebsrenten

Rechtspartnerschaften in Zeiten des Krieges

Arbeitnehmer sind bei einem Jobwechsel künftig besser vor Einbußen bei ihrer Betriebsrente geschützt. Der Bundestag verabschiedete am 12.11.2015 ein entsprechendes Gesetz. In Zukunft dürfen Rentenanwartschaften schon nach einer Frist von drei Jahren nicht mehr verfallen und nicht erst nach fünf Jahren. Zudem können junge Beschäftigte ihr Unternehmen bereits im Alter von 21 Jahren verlassen, ohne dass ihre Anwartschaft verfällt, und nicht erst – wie bisher – mit 25 Jahren.

Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie

Die Reform setzt Vorgaben aus Brüssel um, mit denen die EU die Mobilität von Arbeitnehmern erhöhen will.