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Bundestag beschließt zweite Stufe der Pflegereform

Schutz des Anwaltsberufs

Der Bundestag hat am 13.11.2015 die zweite Stufe der Pflegereform mit Koalitionsmehrheit beschlossen. Nach dem Gesetz von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sollen Patienten mit Demenz den gleichen Zugang zu Pflegeleistungen bekommen wie körperlich Behinderte. Die bisherigen drei Pflegestufen sollen auf fünf Pflegegrade erweitert werden.

Beiträge zur Pflegeversicherung erhöht

Gröhe sicherte erneut zu, dass kein Pflegebedürftiger durch die Reform schlechter gestellt werden soll. Bereits Anfang des Jahres war das erste Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Mit den beiden Reformstufen werden die Beiträge zur Pflegeversicherung vom Jahr 2017 an von 2,05 auf 2,55% erhöht. Das soll rund fünf Milliarden Euro bringen.