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Bundesrat will Reform der Pflegeberufe verschieben

Leitplanken für KI-unterstützte Justiz

Die Vereinheitlichung der Pflegeausbildung sei um ein Jahr zu verschieben, forderte der Bundesrat in seiner Plenarsitzung am 26.02.2016. Vor dem Hintergrund der noch nicht vorliegenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie der fehlenden Finanzierungsverordnung könne die neue Ausbildung nicht vor dem 01.01.2019 starten. Zudem seien die Kosten, die mit der Reform für die Haushalte der Länder verbunden sein werden, im Gesetzentwurf der Bundesregierung nur unzureichend spezifiziert und ausgewiesen. Daher sei in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren gemeinsam mit den Ländern eine nachvollziehbare und vollständige Einschätzung der Kosten der Reform der Pflegeausbildung vorzunehmen.

Ein Pflegeberuf für Menschen aller Altersgruppen

Die Bundesregierung plant, berichtet der Bundesrat, eine einheitliche Ausbildung zum "Pflegefachmann" beziehungsweise zur "Pflegefachfrau" zu schaffen. Bislang mussten sich Auszubildende entscheiden, ob sie in die Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege gehen möchten. Die neuen Fachkräfte sollen Menschen aller Altersgruppen gut pflegen können: in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ambulant. Die Regierung will so eine qualitative Pflegeversorgung sicherstellen, die der demografischen Entwicklung und den veränderten Versorgungsstrukturen Rechnung trägt.

Bezahlt werden statt zu zahlen

Der Gesetzentwurf sehe eine Vergütung für die neue dreijährige Ausbildung vor, so die Länderkammer weiter. Was in anderen Ausbildungen üblich sei, sei derzeit in der Pflege oft anders - an vielen Pflegeschulen fielen sogar Gebühren für die Auszubildenden an. Der erste Jahrgang des neuen Ausbildungsberufs kann nach dem Zeitplan im Gesetzentwurf 2018 starten. Bis dahin werden Musterrahmenausbildungs- und –lehrpläne erarbeitet.

Berufsqualifizierendes Pflegestudium

Zudem schaffe der Gesetzentwurf die Voraussetzungen für ein berufsqualifizierendes Pflegestudium, das unmittelbar eine Berufstätigkeit in der Pflege ermögliche. Der Entwurf wird nun zusammen mit der Stellungnahme des Bundesrates und einer Gegenäußerung der Bundesregierung dem Bundestag zur Entscheidung zugeleitet.