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Bundesrat stimmt Verteilung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge zu

Vollzeit mit der Brechstange?

Der Bundesrat hat am 16.10.2015 einer gesetzlichen Umverteilung für Minderjährige, die ohne Begleitung nach Deutschland kommen, zugestimmt. Ziel des Gesetzes ist es, eine den besonderen Schutzbedürfnissen entsprechende Unterbringung, Versorgung und Betreuung sicherzustellen.

Künftig landesweit gleichmäßige Verteilung

Künftig gelte ein Verteilungsverfahren, das sich an den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen orientiert. Diese würden nach der neuen Rechtslage gleichmäßig in Deutschland verteilt. Bislang mussten Minderjährige in der Stadt bleiben, in die sie eingereist waren.

Gesetzliche Vertreter künftig für alle Minderjährigen

Ergänzend werde in asyl- und ausländerrechtlichen Verfahren das Alter, ab dem Verfahrenshandlungen wirksam vorgenommen werden können, von 16 auf 18 Jahre angehoben - dadurch bekämen auch 16- und 17-Jährige für das komplizierte Asylverfahren einen gesetzlichen Vertreter an die Seite gestellt. Das Gesetz soll bereits am 01.11.2015 in Kraft treten.