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Bundesrat stimmt Jagdrechtsnovelle zu

Codiertes Recht

Der Bundesrat hat am 23.09.2016 der vom Bundestag beschlossenen Jagdrechtsnovelle (BR-Drs. 455/16) zugestimmt. Sie schließt eine Regelungslücke, die durch Umsetzung einer EU-Richtlinie in deutsches Recht aufgetreten ist. Der Bundestagsbeschluss ermöglicht zukünftig umfassende Besitz- und Handelsverbote jagbarer Arten. Außerdem sieht er einen Bestandsschutz für den legalen Besitz bestimmter halbautomatischer Jagdwaffen vor. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Verbot bleihaltiger Munition gefordert

In einer begleitenden Entschließung (BR-Drs. 455/16 (B)) fordern die Länder bundeseinheitliche Mindeststandards für die Jäger- und Falknerprüfung, um notwendige fachliche Qualifikationen flächendeckend sicherzustellen. Außerdem sprechen sie sich für ein Verbot aus, bei der Jagd Munition mit bleihaltigen Geschossen zu verwenden. Ein solches Verbot sei dringend erforderlich, um zu verhindern, dass umwelt- und gesundheitsschädliches Blei in die Natur oder ins Wildbret gelangt, heißt es in der Entschließung. Diese wird nun der Bundesregierung zugeleitet.