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Bundesrat stimmt für zahlreiche Änderungen im Steuerrecht

Orte des Rechts

Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 16.10.2015 dem Steueränderungsgesetz 2015 zugestimmt. Dieses enthält verschiedene Einzeländerungen bei der Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz- und Erbschaftsteuer sowie weiteren Steuergesetzen, die zum Teil auf Forderungen der Länder zurückgehen. Unter anderem passt es die Besteuerung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs an und verlängert eine Übergangsregelung zu den Rückstellungen der Lebensversicherer für Beitragsrückerstattungen. Diese wäre eigentlich Ende 2015 ausgelaufen.

Wichtige Änderungen

Für Lohnsteuerhilfevereine gelte künftig: Vergütungen für ihre Vorstände hinderten nicht die Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein. Zuwendungen an im Ausland ansässige "gemeinnützige Körperschaften" sollen steuerbefreit werden. Unterhaltsleistungen können ab 2016 nur noch als Sonderausgaben geltend gemacht werden, wenn die Steueridentifikationsnummer des Unterhaltsempfängers angegeben wird.

Steuerpolitischer Streit beigelegt

Die Länder hatten in der Vergangenheit immer wieder zahlreiche Änderungen im Steuerrecht gefordert. Zur Vermeidung eines Vermittlungsverfahrens im Dezember 2014 hatte die Bundesregierung in einer Protokollerklärung im Bundesrat versprochen, noch offene Fragen zu klären. Dazu diene das vorliegende Gesetz. Im Bundestagsverfahren seien weitere Änderungen aufgenommen und zugleich der Titel verändert worden: Der ursprüngliche Gesetzentwurf zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften laute nun Steueränderungsgesetz 2015. Das Gesetz trete in weiten Teilen am Tag nach seiner Verkündung durch den Bundespräsidenten in Kraft.