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Bundesrat stimmt für Entschärfung des Paternosterverbots

Rentenrebellen

Der Bundesrat hat am 10.07.2015 einer Änderung der Betriebssicherheitsverordnung zugestimmt, die das "Paternoster-Verbot" entschärft. Der Beschluss geht nun zur Veröffentlichung an die Bundesregierung, sie soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Verordnung schränkte Nutzung stark ein

Nach der am 01.06.2015 in Kraft getretenen Betriebssicherheitsverordnung durften Paternoster nur noch von Beschäftigten benutzt werden, die vom Arbeitgeber eine Einweisung erhalten haben. Damit war die Benutzung der Aufzüge in öffentlichen Gebäuden für viele Bürger verboten. Diese Nutzungseinschränkung ist in der Öffentlichkeit auf erhebliche Kritik gestoßen.

Gefahrenaufklärung durch Betreiber

Um die Nutzung der Fahrstühle künftig auch anderen Personen wieder zu ermöglichen, sind die Betreiber nunmehr verpflichtet, durch zusätzliche Maßnahmen Gefährdungen bei der Benutzung zu vermeiden. Hierzu gehört zum Beispiel die Aufklärung der Nutzer über mögliche Gefahren und sicherheitsgerechtes Verhalten.