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Bundesrat will nur kurze Verlängerung der Veränderungssperre für Gorleben

Codiertes Recht

Die weitere Veränderungssperre für den Salzstock Gorleben soll deutlich kürzer gelten, als von der Bundesregierung geplant. Der Bundesrat hat am 12.06.2015 zu einer Verordnung der Bundesregierung, die die sogenannte Veränderungssperre für das Bergwerk um zehn Jahre verlängern sollte (BR-Drs. 136/15), beschlossen, dass diese spätestens mit Ablauf des 31.03.2017 außer Kraft tritt (BR-Drs. 136/15 (B)). Dies gilt jedoch nur, wenn der Salzstock nicht bereits vorher aus dem sogenannten Standortauswahlverfahren ausgeschlossen wird.

Regierung muss nun über Inkrafttreten der Verordnung in vorgegebener Form befinden

In einer begleitenden Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung zudem, spätestens bis 31.03.2017 eine gesetzliche Regelung zu erarbeiten, die eine frühzeitige Sicherung von Standortregionen oder Planungsgebieten für potenzielle Endlagerstandorte ermöglicht. Die Vorlage geht nun an die Bundesregierung zurück, die entscheiden muss, ob sie die Verordnung in der vorgegebenen Form in Kraft setzt.

Verordnung soll Gorleben gegen mögliche Veränderungen sichern

Mit der Verordnung wollte die Bundesregierung die Mitte August 2015 auslaufende sogenannte Veränderungssperre für den Salzstock Gorleben um zehn Jahre verlängern. Diese zielt darauf ab, den Salzstock gegen mögliche Veränderungen zu sichern, die eine spätere Standorterkundung zur Endlagerung radioaktiver Abfälle erschweren oder unmöglich machen würden. Die Bundesregierung sieht sich nach dem Standortauswahlgesetz verpflichtet, den Standort offen zu halten, solange er nicht im Standortauswahlverfahren aufgehoben wurde. Nach den geltenden gesetzlichen Regelungen ist Gorleben wie jeder andere in Betracht kommende Standort in das Standortauswahlverfahren einzubeziehen.