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Bundesrat möchte Einführung intelligenter Stromzähler verbessern

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In seiner Sitzung am 18.12.2015 hat der Bundesrat umfangreich zum Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Energiewende (BR-Drs. 543/15) Stellung genommen (BR-Drs. 543/15 (B)). Unter anderem möchte er die dort vorgesehene Speicherfrist für Energieverbrauchswerte von 24 auf zwölf Monate verkürzen – dies sei im Sinne des Datenschutzes. Endverbraucher mit einem Jahresstromverbraucher bis zu 6.000 Kilowattstunden sollten zudem der Einbindung ihres Messsystems in ein Kommunikationsnetz ablehnen können.

Mehr Energieeffizienz bezweckt

Der Gesetzentwurf der Regierung sieht vor, Verbraucher von Strom und Gas künftig mit so genannten intelligenten Messsystemen auszustatten. Er stellt hierfür Mindestanforderungen an die Datensicherheit der Geräte auf. Ziel des Entwurfs ist es, durch die modernen Messsysteme für mehr Energieeffizienz zu sorgen. In den nächsten Wochen wird der Bundestag über den Gesetzentwurf und die Vorschläge der Länder beraten.