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Bundesrat macht Weg frei für mehr Sicherheit bei Offshore-Öl- und Gasförderung

Leitplanken für KI-unterstützte Justiz

Der Bundesrat hat am 08.07.2016 einem Gesetz (BR-Drs. 348/16) zugestimmt, das schwere Unfälle bei der Erdgas- oder Ölförderung auf See und in den Küstengewässern verhindern soll. Es verbessert zudem Notfallmechanismen im Fall einer Havarie und dient dazu, Folgeschäden zu begrenzen. Meeresumwelt und Küstenregionen sollen vor Umweltschäden und die Wirtschaft vor möglichen Unterbrechungen der Energieversorgung geschützt werden.

Umsetzung europarechtlicher Vorgaben

Die Neuregelung setzt europarechtliche Vorgaben in den berg-, umweltschadens- und wasserrechtlichen Vorschriften um und legt einheitliche Standards fest. Das Gesetz enthält zudem die Rechtsgrundlage für Verordnungen zu Art und Umfang einer Deckungsvorsorge für Haftungsverbindlichkeiten. Es wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.