Letztentscheidung bei Eintragung von Kulturgut soll bei Ländern liegen

Zitiervorschlag
Letztentscheidung bei Eintragung von Kulturgut soll bei Ländern liegen. beck-aktuell, 21.12.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/182991)
Der Bundesrat hat am 18.12.2015 umfangreich zum geplanten Kulturgutschutzgesetz (BR-Drs. 538/15) Stellung genommen. Er hält unter anderem Verhandlungen über die Verteilung der Mehrkosten für erforderlich, die den Ländern durch die Anwendung des Gesetzes entstehen. Über die Eintragung von national wertvollem Kulturgut in ein Verzeichnis sollen die obersten Landesbehörden abschließend entscheiden. Diese Befugnis einem Sachverständigenausschuss zu übertragen, sei nicht mit dem Demokratieprinzip vereinbar.
Schutz vor Ausfuhr ins Ausland
Die Bundesregierung möchte mit der Neuregelung nationales Kulturgut besser vor der Ausfuhr ins Ausland schützen, unrechtmäßig ausgeführtes nationales Kulturgut zurückerhalten und unrechtmäßig eingeführtes Kulturgut anderer Staaten effektiver an diese zurückgeben. Hierfür sollen unter anderem eine Einfuhrkontrolle sowie eine Genehmigungspflicht für die Ausfuhr von bestimmten Kulturgütern gesetzlich verankert werden. In den nächsten Wochen wird der Bundestag über den Gesetzentwurf und die Vorschläge der Länder beraten.
- Redaktion beck-aktuell
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Letztentscheidung bei Eintragung von Kulturgut soll bei Ländern liegen. beck-aktuell, 21.12.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/182991)



