Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt

Bundesrat gibt grünes Licht für Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

Revitalisierte VwGO

Die Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG), die der Bundesrat in seiner Sitzung am 18.12.2015 billigte, schafft unter anderem durch Verlängerung des Förderrahmens Perspektiven für Erhalt und Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und fördert gezielt die Umstellung von Kohle auf Gas. Doch kritisierte der Bundesrat unter anderem, dass die mit dem Gesetz angestrebte Nettostromerzeugung aus KWK-Anlagen deutlich hinter der Forderung von 25 Prozent bis zum Jahr 2020 zurückbleibe.

Mehr Sicherheit für Anlagenbetreiber

Das jetzt verabschiedete Gesetz stelle Kohärenz mit anderen Zielen und Maßnahmen der Energiewende her, schreibt die Länderkammer. Der Beschluss einer längeren Förderdauer bis Ende 2022 bringe Anlagenbetreibern mehr Sicherheit bei ihren Planungen. KWK-Anlagen, die Kohle als Brennstoff verwenden, würden hingegen nicht mehr gefördert. Finanziert werde die Förderung durch eine Umlage auf den Strompreis. Das Gesetz hebe den Kostendeckel der Umlage auf 1,5 Milliarden Euro jährlich an.

Kritik der Länder

In einer ergänzenden Entschließung kritisierte der Bundesrat, dass der Bundestag wichtige Punkte seiner Stellungnahme aus dem ersten Durchgang nur unzureichend berücksichtigt habe. Insbesondere bleibe die mit dem Gesetz angestrebte Nettostromerzeugung aus KWK-Anlagen deutlich hinter der Forderung von 25 Prozent bis zum Jahr 2020 zurück. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und soll bereits zum 01.01.2016 in Kraft treten. Die Entschließung wird der Bundesregierung zur Beratung zugeleitet.