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Bundesrat gibt grünes Licht für Klimaschutzabkommen von Paris

Codiertes Recht

Deutschland kann das Klimaschutzübereinkommen von Paris ratifizieren. Nur einen Tag nach dem Bundestag (BR-Drs. 528/16) billigte am 23.09.2016 auch der Bundesrat das Ratifizierungsgesetz (BR-Drs. 528/16 (B)). Es wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt.

Begrenzung der Erderwärmung

Die internationale Gemeinschaft hatte sich im Dezember 2015 in Paris darauf geeinigt, den Anstieg der durchschnittlichen Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu halten beziehungsweise sogar auf 1,5 Grad zu begrenzen. Neben der Reduzierung von Treibhausgasemissionen steht die Anpassung an den Klimawandel im Mittelpunkt des Übereinkommens. Alle Vertragsparteien sollen ehrgeizige Anstrengungen unternehmen und diese kontinuierlich steigern – auch durch Kooperationen. Entwicklungsländer sollen beim Klimaschutz und bei der Anpassung an den Klimawandel unterstützt werden. Ab 2020 sind die Vertragsstaaten verpflichtet, alle fünf Jahre nationale Klimaschutzpläne zu erarbeiten.

Straffer Zeitplan

Am Rande des G20-Gipfels hatten sich die USA und China dem historischen Abkommen angeschlossen. Dadurch könnte die Quote für das Inkrafttreten des Übereinkommens schneller erreicht werden als bislang erwartet. Damit Deutschland bei der nächsten Klimakonferenz in Marrakesch als Vertragsstaat aktiv teilnehmen kann, muss die Ratifizierungsurkunde bis zum 07.10.2016 bei den Vereinten Nationen hinterlegt sein.