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Bundesrat fordert Schutz vor digitalem Hausfriedensbruch

Schutz des Anwaltsberufs

Der Bundesrat möchte Computer und IT-Systeme besser vor Hackerangriffen und unbefugter Benutzung schützen. Der "digitale Hausfriedensbruch", also der unerlaubte Zugriff auf fremde Computer, Smartphones, Navigationssysteme, Fernseher oder internetfähige Kühlschränke, soll künftig mit einem eigenen Straftatbestand und Freiheitsentzug von bis zu zehn Jahren geahndet werden. Am 23.09.2016 beschloss der Bundesrat, einen entsprechenden Gesetzentwurf (BR-Drs. 338/16 (B)) in den deutschen Bundestag einzubringen.

Digitale Agenda gegen Internetkriminalität

In dem Gesetzentwurf schlägt der Bundesrat eine digitale Agenda für das Strafrecht vor, um Internetkriminalität wirksam bekämpfen zu können. Derzeit würden nur Daten geschützt, nicht aber IT-Systeme selbst. Bürger müssten in ihrem immer vernetzteren Alltag auch dann geschützt sein, wenn sie keine Technik-Experten sind, heißt es in der Entwurfsbegründung. Die Bundesratsinitiative wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Diese kann in den nächsten Wochen dazu Stellung nehmen. Anschließend befasst sich der Deutsche Bundestag mit dem Vorschlag der Länder. Feste Fristen für die Beratungen im Bundestag gibt es allerdings nicht.