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Bundesrat bschließt höhere Strafen für Marktmanipulationen und Insiderhandel

Codiertes Recht

Der Bundesrat billigte am 13.05.2016 die drastische Erhöhung von Strafen, die für Marktmanipulationen und Insiderhandel drohen. Das entsprechende Gesetz sieht vor, leichtfertige Verstöße von Einzelpersonen mit Geldbußen bis zu 5 Millionen Euro zu ahnden - bisher lag die Grenze bei einer Million Euro.

Besonders schwere Fälle künftig als Verbrechen strafbar

Besonders schwere Fälle vorsätzlicher Marktmanipulationen gelten künftig als Verbrechen und werden mit Freiheitsstrafen zwischen einem und 10 Jahren bestraft. Sind die Verstöße einem Unternehmen zuzurechnen, knüpft das ihnen drohende Bußgeld an den Konzernumsatz des Geschäftsjahres an.

Whistleblower erhalten Meldeplattform

Das Gesetz sieht auch die Einrichtung einer Meldeplattform auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor. Dort können sogenannte Whistleblower auf Fehlverhalten einzelner Personen oder ganzer Unternehmen innerhalb des Finanzsektors hinweisen. Die Novellierung der Finanzmarktvorschriften geht auf verschiedene Initiativen des europäischen Gesetzgebers im Nachgang der Finanzkrise zurück. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift und Verkündung vorgelegt.

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