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Bundesrat billigt Vorrang der Erdverkabelung bei Netzausbau

Produkthaftung 2026

Künftig gilt ein Vorrang der Erdverkabelung bei Gleichstromleitungen. Ein entsprechendes Gesetz billigte die Länderkammer nach eigener Mitteilung in ihrer Sitzung vom 18.12.2015. Die Länder forderten zudem eine Beschleunigung des Netzausbaus durch vermehrte Teilerdverkabelung.

Wechselstromleitungen bleiben über der Erde

Dort, wo Menschen wohnen, seien Höchstspannungstrassen über der Erde sogar verboten – sie müssen im Boden verlegt werden, schreibt der Bundesrat in seiner Mitteilung. Die Gleichstromkabel transportieren Windstrom aus Norddeutschland nach Süddeutschland. Wechselstromleitungen blieben aus technischen Gründen weiterhin größtenteils Freileitungen – es gebe in diesem Bereich noch zu wenig Erfahrung mit Erdkabeln. Hier werde die Anzahl von Pilotvorhaben jedoch nochmals erhöht.

Ziel: Ausbau der deutschen Höchstspannungsnetze

Das Gesetz diene dem Ausbau der deutschen Höchstspannungsnetze, der angesichts der Energiewende und des wachsenden europäischen Stromhandels erforderlich sei, so der Bundesrat. Es werde dem Bundespräsidenten nun zur Unterschrift vorgelegt und trete am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Länder fordern weiteren Ausbau der Teilerdverkabelung

Mit einer ergänzenden Entschließung forderte der Bundesrat die Regierung auf, die Teilerdverkabelung weiter auszudehnen um den Netzausbau zu beschleunigen. Diese Entschließung wird nun der Bundesregierung zur Beratung zugeleitet.