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Bundesrat billigt schärfere Kontrolle der Nachrichtendienste und Reform des BND-Gesetzes

Codiertes Recht

Die deutschen Geheimdienste werden nach jahrelangen Abhöraffären künftig schärfer kontrolliert. Außerdem bekommt der Bundesnachrichtendienst für seine Arbeit strengere Regeln. Der Bundesrat hat die entsprechenden Gesetzentwürfe am 04.11.2016 gebilligt (BR-Drs. 622/16 (B) und 623/16 (B)).

Spezielle Rechtsgrundlagen für "Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung" und "Unabhängiges Gremium"

Mit der Reform des BND-Gesetzes reagiert der Gesetzgeber auf den Skandal um unerwünschte Ausspähungen des BND für den US-Geheimdienst NSA. Die Reform sieht spezielle Rechtsgrundlagen für die "Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung" vor und die Schaffung eines "Unabhängigen Gremiums" zu deren Überprüfung. Das "Unabhängige Gremiums" besteht aus zwei Richtern am Bundesgerichtshof und einem Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof. Es kann die vom BND eingesetzten Suchbegriffe (Selektoren) zum Ausspähen von Datenverkehr überprüfen. Geregelt wird außerdem die Kooperation des BND mit Geheimdiensten anderer Staaten. Die Reform enthält eine eigene Rechtsgrundlage für die gemeinsame Datensammlung mit ausländischen Partner-Diensten.

Kontrollgremium erhält hauptamtlichen Bevollmächtigten mit eigenem Arbeitsstab

Das "Gesetz zur weiteren Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes" soll die parlamentarische Kontrolle der bundesdeutschen Nachrichtendienste intensivieren. Das Kontrollgremium des Bundestags erhält dazu künftig einen hauptamtlichen Bevollmächtigten mit eigenem Arbeitsstab. Dieser unterstützt die Bundestagsabgeordneten bei ihrer Arbeit und bei der Koordinierung mit anderen Gremien wie zum Beispiel der G10-Kommission. Außerdem nimmt der Bundestagsbeauftragte die Rechte des Parlamentarischen Kontrollgremiums gegenüber der Bundesregierung und den Nachrichtendiensten des Bundes auch in strategischer Hinsicht wahr.

Besserer Schutz für Hinweisgeber aus den Nachrichtendiensten

Das Gesetz enthält zudem klarstellende Regelungen zum Vorsitz, zu den Zutrittsrechten der Mitglieder und den Unterrichtungspflichten durch die Bundesregierung. So wird konkret definiert, über welche Fälle das Parlamentarische Kontrollgremium informiert werden muss. Hinweisgeber aus den Nachrichtendiensten sind künftig besser geschützt. Geplant ist jährlich eine öffentliche Anhörung der Präsidenten der bundesdeutschen Geheimdienste vor dem Kontrollgremium.