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Bundeskabinett gibt grünes Licht für schnelleren Ausbau der Stromnetze

Und ewig grüßt das Schlüsseltier

Künftig sollen die neuen Stromautobahnen ("Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen") vorrangig als Erdkabel statt als Freileitungen gebaut werden. Der Vorrang betrifft vor allem die großen Nord-Süd-Trassen wie SuedLink oder die Gleichstrompassage Süd-Ost. Dies beschloss das Bundeskabinett am 07.10.2015 in den "Eckpunkte für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende", wie das Bundeswirtschatsministerium mitteilte.

Verbot von Freileitungen in der Nähe von Wohngebieten

Nach den Eckpunkten sollen die sogenannten Stromautobahnen vorrangig in der Erde verlaufen. Dort, wo Menschen wohnen, sollen künftig Freileitungen verboten sein. Gleichstrom-Freileitungen kommen demnach nur dann ausnahmsweise in Betracht, wenn Naturschutzgründe dafür sprechen oder bereits bestehende Stromtrassen genutzt werden können, ohne dass es zu Umweltauswirkungen kommt. Auch sei eine Freileitung denkbar, wenn die betroffene Gebietskörperschaft diese aufgrund örtlicher Belange ausdrücklich verlange.

Formulierungshilfe zum Einsatz von Erdkabeln bei Wechselstrom

Daneben treffe die im Beschluss gefasste Formulierungshilfe auch Aussagen zum Einsatz von Erdkabeln bei Drehstrom (Wechselstrom) im Übertragungsnetz, wo der Einsatz von Erdkabeln technisch schwieriger sei. Hier bleibe es dabei, dass Erdkabel zunächst im Rahmen von Pilotvorhaben getestet werden sollen. Um zügig mehr Erfahrungen zu gewinnen, sollen die Kriterien und die Anzahl der Pilotvorhaben für eine Erdverkabelung erweitert werden.

Anpasssung der verbindlichen Anfangs- und Endpunkte nach BBPIG

Zudem erfolgt in den Eckpunkten eine Anpassung der verbindlichen Anfangs- und Endpunkte der energiewirtschaftlich notwendigen Leitungen des Bundesbedarfsplans (BBPlG) auf Basis des von der Bundesnetzagentur bestätigten Netzentwicklungsplans 2024. Für die Gleichstrompassage "Süd-Ost" wird als Anfangspunkt Wolmirstedt und als Endpunkt Isar festgelegt. Der konkrete Leitungsverlauf wird erst in späteren Verfahren öffentlich konsultiert und bestimmt. Dies gilt für alle Vorhaben des Bundesbedarfsplans ebenso wie für Vorhaben des Bedarfsplans nach dem Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG). Die vom Kabinett beschlossene Formulierungshilfe soll nun Eingang in die Beratungen des Deutschen Bundestags finden.

Gabriel: Weichen für zügigen Netzausbau gestellt

Der heutige Beschluss stelle die Weichen für einen schnelleren und in der Bevölkerung akzeptierten Netzausbau, erklärte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD). Der Vorrang von Erdverkabelung führe zu mehr Akzeptanz, denn vielerorts hätten die Menschen große Bedenken gegen Freileitungen. Jetzt sei der Weg frei für den dringend notwendigen Ausbau der Stromnetze.