Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt

Bundeskabinett billigt höheren Mindestlohn für Steinmetze

Revitalisierte VwGO

Ab dem 01.11.2015 gelten mit 11,30 Euro in den alten und 10,90 Euro in den neuen Bundesländern im gesamten Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk höhere Mindestlöhne. Wie die Bundesregierung am 21.10.2015 mitteilte, hat das Kabinett die Mindestlohnverordnung für die Branche gebilligt. Ab Mai 2018 sollen danach 11,40 Euro im gesamten Bundesgebiet gezahlt werden. Damit liegt der Mindestlohn für Steinmetze und Steinbildhauer über dem seit 2015 geltenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Zeitstunde.

Neue Verordnung soll ab November 2015 gelten

Die Tarifparteien im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk hatten im Februar 2015 einen Änderungstarifvertrag mit höheren Mindestlöhnen geschlossen. Im Juli 2015 beantragten sie, den neuen Mindestlohntarifvertrag per Verordnung auf die ganze Branche zu erstrecken. Damit müssen auch Betriebe den Mindestlohn zahlen, die nicht tariflich gebunden sind. Im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk sind gut 11.000 Arbeitnehmer beschäftigt. Der Mindestlohn gilt ebenfalls für Beschäftigte, die von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland entsendet werden. Die erste Mindestlohnverordnung lief zum 30.04.2015 aus. Bis dahin betrug der allgemeine Mindeststundenlohn 11,25 Euro (West und Berlin) und 10,66 Euro (Ost). Die Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk soll zum 01.11.2015 in Kraft treten.