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Bundeskabinett beschließt Entwurf eines neuen Eisenbahnregulierungsgesetzes

Und ewig grüßt das Schlüsseltier

Das Bundeskabinett hat am 13.01.2016 den vom Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Alexander Dobrindt (CSU) vorgelegten Entwurf eines neuen Eisenbahnregulierungsgesetzes beschlossen. Wie das Bundesverkehrsministerium mitteilt, sollen mit der geplanten Neuregelung der diskriminierungsfreie Zugang zum Schienennetz gestärkt und die Entgelte zur Nutzung der Schienenwege erstmals durch die Bundesnetzagentur ex-ante genehmigt werden. Ziel sei es, den Wettbewerb und die Effizienz im Eisenbahnsektor weiter zu verbessern.

Reform soll Anreize zur Kostensenkung geben

Künftig soll die Bundesnetzagentur die von der DB Netz AG erhobenen Entgelte für die Nutzung der Bahntrassen genehmigen, bevor sie erhoben werden. Die Kompetenz der Bundesnetzagentur wird so erheblich gestärkt. Den Betreibern der Schienennetze werden nach den Plänen des Bundeskabinetts Anreize zur Senkung der Infrastrukturkosten und damit zur Senkung der Trassenentgelte gegeben. Bei der Bundesnetzagentur sollen Beschlusskammern für den Eisenbahnbereich eingesetzt werden. Die Bundesnetzagentur genehmige künftig die Trassenentgelte und überwache die Einhaltung der Regelungen für die Unabhängigkeit der Infrastrukturbereiche innerhalb der Struktur des Eisenbahnunternehmens.