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Anhörung

Gewerkschaften und Verbände sehen Nachbesserungspotenzial bei Schwesigs Mutterschutz-Reform

Medienverbot statt Medienkompetenz?

Gewerkschaften und Verbände fordern Nachbesserungen bei der von Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) geplanten Reform des Mutterschutzes. So lehnte der Deutsche Gewerkschaftsbund am 19.09.2016 in einer Anhörung im Familienausschuss des Bundestages Änderungen bei den Ausnahmen vom Verbot der Nachtarbeit ab. DGB-Vize Elke Harnack sagte, Arbeit in den späten Abendstunden von 20 bis 22 Uhr dürfe es während der Schwangerschaft und Stillzeit auch künftig nur in begründeten Ausnahmefällen und bei medizinischer Unbedenklichkeit geben.

Ver.di für Stärkung der präventiven Maßnahmen

Die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di forderte eine Stärkung der präventiven Maßnahmen. Mögliche Gefährdungen an einem bestimmten Arbeitsplatz dürften nicht erst nach Bekanntwerden einer Schwangerschaft analysiert werden. Auch der Deutsche Hebammenverband (DHV) verlangte Verbesserungen, etwa eine Verlängerung der Freistellung zum Stillen von 12 auf 24 Monate.

Arbeitgeber kritisieren Neuregelung als zu bürokratisch

Kern des Gesetzentwurfes von Schwesig ist die Ausweitung des Mutterschutzes auch auf Studentinnen, Schülerinnen und Praktikantinnen. Die Schutzfrist gilt in der Regel sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Das Gesetz ist noch in der parlamentarischen Beratung. Bei der Anhörung im Familienausschuss nannten Arbeitgeber-Vertreter die geplante Neuregelung nicht praxisgerecht und zu bürokratisch.