Experten bewerten Pläne zur Verlustverrechnung bei Körperschaften kontrovers

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Experten bewerten Pläne zur Verlustverrechnung bei Körperschaften kontrovers. beck-aktuell, 22.11.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/167031)
Pläne der Bundesregierung zur steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften nach einem Anteilseignerwechsel (BT-Drs. 18/9986) sind von Experten unterschiedlich bewertet worden. Dies hat am 20.11.2016 eine Anhörung im Finanzausschuss des Bundestags gezeigt, wie der parlamentarische Pressedienst mitteilte. Während einige Sachverständige den Vorschlag als Stärkung für innovative Firmen und für Gründer bewerteten, befürchteten andere hohe Verluste für die Staatskasse.
Entwurf: Weiternutzung von Verlusten bei Anteilseignerwechsel verbessern
Bisher hätten nicht genutzte Verluste einer Körperschaft wegfallen können, wenn Anteilserwerbe an einer Körperschaft stattgefunden hätten, heißt es in dem Entwurf. Künftig sollen Unternehmen, die für die Unternehmensfinanzierung auf die Neuaufnahme oder den Wechsel von Anteilseignern angewiesen sind, die nicht genutzten Verluste weiter nutzen können, sofern sie denselben Geschäftsbetrieb nach dem Anteilseignerwechsel fortführen. Dafür müssen die Unternehmen aber bestimmte Bedingungen erfüllen, heißt es weiter.
Neuregelung stärkt innovative Unternehmen und Startups
Von Christian Schatz (Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften) wurde die Neuregelung begrüßt. Die Möglichkeit des Verlusterhalts bei einem bisher schädlichen Anteilseignerwechsel verbessere insbesondere für junge innovative Unternehmen die steuerlichen Rahmenbedingungen. Durch frühere Gesetzgebung entstandene Standortnachteile könnten gemindert werden. Auch die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft bezeichneten es in einer gemeinsamen Stellungnahme als wichtig, eine weitere Möglichkeit des Verlusterhalts bei einem sogenannten schädlichen Anteilseignerwechsel zu schaffen: "Gerade im Bereich der Wagniskapitalfinanzierung ist ein Fortbestand des Verlustvortrages ein tragendes Element für den Einstieg von Investitionen in innovative Unternehmen." Florian Nöll vom Bundesverband Deutsche Startups erklärte, die Neuregelung dürfe nicht zu eng gefasst werden. Für junge Unternehmen sei es wichtig, Geschäftsmodelle ausprobieren zu können. Änderungen am Geschäftsmodell dürften nicht steuerlich sanktioniert werden.
Neuregelung zur Verbesserung der Startup-Finanzierung zu eng
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien (Bitkom) begrüßte in seiner Stellungnahme zwar grundsätzlich den Entwurf. Die Neuregelung werde aber wegen ihrer sehr engen Anwendungsvoraussetzungen nicht die erforderlichen Entlastungen für den besonders wichtigen potentiellen Anwendungsbereich der Startup-Finanzierung bringen. Auf mögliche Probleme mit dem europäischen Beihilferecht wiesen Professor Jürgen Brandt, Präsident des Deutschen Finanzgerichtstags, und Professor Guido Förster (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf) hin.
Neuregelung verbessert Kapitalgewinnung junger Technologieunternehmen
Viola Bronsema vom Branchenverband der Biotechnologieunternehmen (Bio) begrüßte den Gesetzentwurf. Die bisherige Regelung benachteilige kleine und mittlere Unternehmen der Branche gegenüber großen Unternehmen. Durch Veränderung der Beteiligungsstrukturen würden steuerliche Verlustvorträge anteilig oder vollständig untergehen und private Kapitalgeber müssten zu entrichtende Steuern aus der Substanz mitfinanzieren. "Hierdurch erhöht sich das unternehmerische Wagnis privater Kapitalgeber und es wird für junge Technologieunternehmen schwieriger, das zur Entwicklungs- und Wachstumsfinanzierung erforderliche Eigenkapital zu gewinnen", stellte der Verband in der Stellungnahme fest und sprach sich zugleich noch für Änderungen an dem Entwurf aus.
Hohe Steuerausfälle durch Steuergestaltungsmodelle zu erwarten
Einige Experten warnten vor Steuergestaltungsmodellen zum Beispiel durch sogenannte Mantelkäufe. Für Professor Lorenz Jarass (Hochschule RheinMain) wird die angestrebte Verhinderung von Steuergestaltungen nicht erreicht. Jarass schloss sich der Feststellung des Bundesrates an, dass der Gesetzentwurf "erhebliches Gestaltungspotenzial" aufweise. Angesichts der zu erwartenden Steuerausfälle in Höhe von 600 Millionen Euro jährlich empfahl Jarass, der Gesetzgeber solle besser kleine Leute entlasten statt Finanzinvestoren zu subventionieren. "Wenn Sie Startups fördern wollen, ist dieser Gesetzentwurf absolut kontraproduktiv", sagte Jarass.
Mitnahmeeffekte zu befürchten
Herman Längle vom Finanzministerium Baden-Württemberg bewertete die Zielsetzung des Entwurfs positiv, sah aber wie Jarass und auch Förster "einen erheblichen Gestaltungsspielraum" und empfahl, den Gesetzentwurf nicht rückwirkend zum Jahresbeginn 2016 in Kraft treten zu lassen. Professor Frank Hechtner (Freie Universität Berlin) sah den Gesetzentwurf recht breit angelegt. Daher seien Mitnahmeeffekte möglich. Dass die bedeutenden deutschen Industrieunternehmen großartig von dem Gesetz profitieren würden, erwartete Florian Hole vom Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) dagegen nicht.
"Kollateralschäden" in Höhe von 600 Milliarden Euro befürchtet
Vor drohenden "Kollateralschäden" durch eine Reaktivierung von Altverlusten warnte Ingo van Lishaut (Finanzministerium Nordrhein-Westfalen). Das Volumen dieser steuerlich bisher nicht in Ansatz zu bringenden Altverluste bezifferte er auf rund 600 Milliarden Euro. Wenn diese Altverluste reaktiviert würden, entspreche dies dem Wegfall mehrerer Jahreseinnahmen an Körperschaftsteuer. Auch Rainer Kambeck (Deutscher Industrie- und Handelskammertag) sah die Gefahr, dass Altverluste wieder nutzbar gemacht werden könnten.
- Redaktion beck-aktuell
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Experten bewerten Pläne zur Verlustverrechnung bei Körperschaften kontrovers. beck-aktuell, 22.11.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/167031)



