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Anhörung

Änderungen bei der Beamtenversorgung

Berufe mit Haltung

Bei einer Anhörung im Bundestagsinnenaussschuss am 18.10.2016 haben die geladenen Experten zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 18/9532) Stellung genommen, der eine "Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften" zum Inhalt hat. Danach soll die 1999 errichtete Versorgungsrücklage länger erhalten werden, indem der Beginn der Mittelentnahme auf das Jahr 2032 verschoben wird.

Rücklage soll Versorgungsaufwendungen des Bundes begrenzen

Die Rücklage dient nach Angaben der Pressestelle des Bundestages der Begrenzung der Versorgungsaufwendungen des Bundes auch in Bezug auf die ehemals staatlichen Bundesunternehmen von Bahn und Post. Zu diesem Zweck seien der Versorgungsrücklage seit 1999 die sogenannten Unterschiedsbeträge zugeführt worden, "die sich aus den bislang neunmaligen 0,2-Prozentpunkteabzügen von den Erhöhungen der Besoldungs- und Versorgungsbezüge ergaben".

Hohe Versorgungsempfängerzahl bis 2035 erfordert Gesetzesänderung

Nach der aktuellen Fassung des Versorgungsrücklagegesetzes wären die Mittel der Rücklage laut Regierung ratenweise bereits ab 2018 zur Entlastung des Haushalts von Versorgungsausgaben einzusetzen "mit der Folge, dass das Sondervermögen innerhalb von 15 Jahren aufgezehrt werden würde". Für die unmittelbare Bundesverwaltung zeichne sich jedoch ab, dass die Versorgungsempfängerzahl noch längere Zeit auf hohem Niveau bleiben und der Höchststand erst gegen 2035 eintreten wird.

Ziel: Langsamere Aufzehrung des Vermögens und Stärkung der Rücklage

Ziel der Gesetzesinitiatibe sei es, die Aufzehrung des Vermögens zu verhindern, bevor das mit dem Gesetz bezweckte Ziel erreicht wird, die Höchstlast bei den Versorgungsausgaben zu dämpfen, begründet die Regierung ihre Vorlage. Wie daraus ferner hervorgeht, soll die Versorgungsrücklage gestärkt werden, indem ihr "bis 2031 weiter die Einsparungen aus der Absenkung des Höchstruhegehaltssatzes zugeführt werden". In diesem Zusammenhang erfolge eine weitere Stärkung aus der Fortsetzung der Verminderungen von Bezügeerhöhungen. Dies soll "letztmalig und befristet bis 2024" erfolgen.

Kapitalisierungsgrad der Versorgungsrücklage soll gestärkt werden

Der weiteren Stärkung des Kapitalisierungsgrades der Versorgungsrücklage dient laut Regierung auch die "Optimierung der Anlagestrategie" bei der Rücklage und dem 2007 geschaffenen Versorgungsfonds. Danach können künftig – neben der bislang allein möglichen Anlage in Anleihen –bis zu 20% der Mittel der Rücklage in Aktien investiert werden.

DGB: Vieles am Gesetzentwurf ist "gut und richtig"

Karsten Schneider vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) sagte in der Anhörung, vieles am Gesetzentwurf sei "gut und richtig". So sei die Verschiebung der Entnahme aus der Rücklage positiv zu bewerten. Positiv sei auch, dass Dienstzeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres als ruhegehaltsfähig bewertet werden sollen. Schneider konstatierte zugleich, dass für die Verlängerung der Besoldungs- und Versorgungskürzung keine stichhaltige Begründung genannt werde. Für Versorgungs- oder Besoldungskürzungen bestehe kein Anlass.

dbb lobt Versorgungsrücklage und -fonds als "zielführendes Instrument“

Der Bundesvorsitzende des BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft, Dieter Dewes, verwies darauf, dass die ursprünglich vorgesehene Verlängerung der Minderungen der Versorgungsanpassungen von 2017 auf 2031 nun bis zum Jahr 2024 verkürzt werden solle. Diesen Kompromiss finde seine Organisation gut. Der stellvertretende Vorsitzende des dbb Beamtenbund und Tarifunion, Hans-Ulrich Benra, nannte Versorgungsrücklage und Versorgungsfonds "ein zielführendes Instrument für eine generationengerechte Abdeckung und flankierende Sicherung der zukünftigen Versorgungsausgaben". Vor diesem Hintergrund begrüße man den Gesetzentwurf und insbesondere den Umstand, dass die Rücklage erhalten und gestärkt werden solle.

Keine Verletzung des Alimentationsprinzips durch Fortsetzung der Versorgungsrücklage

Matthias Pechstein von der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) betonte, das Bundesverfassungsgericht habe in einer Entscheidung zur Versorgungsrücklage in ihrer ursprünglichen Form ausgeführt, "dass durch diese Regelung den Beamten kein eigener Beitrag zur Finanzierung ihrer Versorgung abgefordert wurde". Das gelte strukturell auch für die Fortführung der Versorgungsrücklage. Von einer Verletzung des Alimentationsprinzips durch die Fortsetzung der Versorgungsrücklage könne keine Rede sein.

Finanzierung aus Versorgungsfonds "nach Kassenlage" kritisiert

Eckart Bomsdorf von der Universität Köln sagte, mit der Vorlage verabschiede sich "der Gesetzgeber nahezu klammheimlich von dem Versprechen einer vollständigen Finanzierung der Versorgungsausgaben der ab 2007 beim Bund eingestellten Beamten mit Hilfe dieses Vorsorgefonds". In welcher Höhe später die Pensionen aus diesem Fonds finanziert werden, solle in einer Verordnung geregelt werden. "Das riecht für mich nach einer Finanzierung aus dem Versorgungsfonds nach Kassenlage", fügte Bomsdorf hinzu. Dittrich von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) warb dafür, in den Gesetzentwurf ethisch, ökologisch und sozial verantwortbare Kapitalanlagen "mit als Hinweis" in die Anlagerichtlinien aufzunehmen. Nach den Erfahrungen seiner Organisation wäre dies "eine gute Sache".