Anklage gegen Wachmann in Hanau

Zitiervorschlag
Anklage gegen Wachmann in Hanau. beck-aktuell, 17.07.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/190611)
Ein 92 Jahre alter Mann aus dem Raum Hanau war nach Überzeugung der Frankfurter Staatsanwaltschaft an den Verbrechen im Konzentrationslager Auschwitz beteiligt. Der Mann habe als SS-Wachmann wissentlich Beihilfe zum Mord geleistet. Über 70 Jahre danach ist er deswegen nun vor der Jugendkammer des Landgerichts Hanau angeklagt – vor der Jugendkammer, weil er zur Tatzeit Heranwachsender gewesen sei, sagte Staatsanwältin Friederike Busch am 16.07.2015 in Frankfurt. Einen Prozesstermin steht noch nicht fest.
Bei Ankunft der Transporte Dienst getan
Die Anklage stütze sich im Wesentlichen auf Dokumente wie Dienstpläne, Transport- und Lagerlisten. Der Beschuldigte habe nicht abgestritten, in Auschwitz gewesen zu sein, aber keine weiteren Angaben gemacht, sagte Busch. Wegen der Beweislage seien für die Anklage drei Transporte nach Auschwitz 1942 und 1943 herausgegriffen worden. Von den deportierten Personen seien mindestens 1.075 sofort nach ihrer Ankunft in den Gaskammern grausam und heimtückisch getötet worden – nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft leistete der Angeklagte dazu Beihilfe, weil er bei der Ankunft der Transporte Dienst getan habe und so in die industriell organisierte Massenvernichtung organisatorisch eingebunden gewesen sei.
Ermittlungen gegen weiteren Verdächtigen aus Hessen
Der 92-Jährige ist einer der 14 Verdächtigen, deren Wohnungen im Februar 2014 bei einer bundesweiten Aktion durchsucht worden waren. Gegen einen weiteren Verdächtigen aus Hessen werde nach wie vor ermittelt, sagte Busch. Auch der am 15.07.2015 in Lüneburg verurteilte frühere SS-Mann Oskar Gröning gehöre zu dieser Gruppe.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Anklage gegen Wachmann in Hanau. beck-aktuell, 17.07.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/190611)



