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Politisches Microtargeting rechtswidrig

Facebook weiß, wen du wählst

Ein Wahlzettel für die Bundestagswahl. Links in der Spalte der Erststimmen ist in der obersten Zeile ein gesetztes Kreuz, daneben liegt ein Kugelschreiber.
Haben mehrere Parteien 2021 unzulässig im Internet Wahlkampf betrieben? © Ralf Geithe / Adobe Stock

Eine Browser-Erweiterung machte 2021 sichtbar, welche Wahlwerbung Nutzer zu sehen bekamen. Die daraus entstandenen Beschwerden führten zu Rügen für vier Parteien. Was im Fall der AfD noch aussteht.

Die Berliner Datenschutzbeauftragte hat den Parteien CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke den Einsatz von sogenanntem politischen Microtargeting während des Wahlkampfs zur Bundestagswahl 2021 als rechtswidrig vorgehalten. Nach einem Bescheid, der der dpa vorlag, sprach die Behörde Rügen und Verwarnungen gegen die Parteien aus. Die Beschwerde gegen die umstrittene Werbemethode war von der europäischen Datenschutzorganisation Noyb ("none of your business") unterstützt worden.

Nach Feststellung der Berliner Datenschutzbeauftragten verstießen die vier Parteien gegen die Bestimmungen der DSGVO, indem sie sensible Daten über die vermuteten politischen Interessen von Online-Nutzerinnen und -Nutzern verarbeiteten, um zielgerichtete Wahlwerbung – beispielsweise auf Facebook – auszuspielen. Für eine solche Verarbeitung habe es keine ausreichende Rechtsgrundlage wie etwa eine ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen gegeben.

Beim sogenannten Microtargeting erstellen Online-Plattformen detaillierte Nutzerprofile auf Basis von Interessen, Gewohnheiten und Interaktionen. Parteien nutzen diese Daten, um maßgeschneiderte Botschaften an eng abgegrenzte Personengruppen zu senden. Die Aufsichtsbehörde sieht in diesem Vorgehen eine unzulässige Verarbeitung personenbezogener Daten.

Beschwerde ging auf Medienrecherchen zurück

Auslöser des Verfahrens waren Recherchen des ZDF Magazin Royale aus dem Jahr 2021. Die Redaktion hatte damals mit Hilfe einer Browser-Erweiterung Daten über geschaltete Wahlwerbung gesammelt. Auf dieser Grundlage reichte die Datenschutzorganisation Noyb aus Wien im März 2023 konkrete Beschwerden im Namen betroffener Bürgerinnen und Bürger bei der Berliner Behörde ein.

Datenschutzjurist Felix Mikolasch von Noyb begrüßte die Entscheidung: "Politisches Microtargeting stellt eine reale Gefahr für unsere Demokratie dar. Diese Entscheidungen sorgen deshalb für gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle politischen Parteien." Noyb-Gründer Max Schrems betonte, dass es bei dem Verfahren primär um die Einhaltung der Regeln für künftige Wahlkämpfe gehe.

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Verfahren gegen die AfD noch anhängig

Das Verfahren gegen die AfD ist noch nicht abgeschlossen. Die Partei hatte versucht, die Ermittlungsbefugnisse der Berliner Datenschutzbehörde gerichtlich anzufechten. Das VG Berlin entschied nach Angaben von Noyb jedoch, dass die AfD der Behörde die geforderten Auskünfte erteilen muss.

Die Entscheidungen der Aufsichtsbehörde ergingen zwar bereits am 24. September 2026, wurden den Beteiligten nach Angaben von Noyb jedoch erst Mitte Oktober zugestellt. Bußgelder wurden gegen die Parteien nicht verhängt; es verblieb bei förmlichen Verwarnungen beziehungsweise Rügen.