Anderes war wichtiger
Wahlprüfung durfte 20 Monate dauern
Seit 20 Monaten wartete ein Mann auf das Ergebnis eines von ihm angestrengten Wahlprüfungsverfahrens am BVerfG, dann beschwerte er sich. Ohne Erfolg, andere Verfahren seien schlicht wichtiger und vorrangig gewesen, so die Karlsruher Richterinnen und Richter.