Streit um Bauspar-Altverträge landet vor BGH

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Streit um Bauspar-Altverträge landet vor BGH. beck-aktuell, 26.04.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/177196)
Die Bausparkasse Wüstenrot will in einem Rechtsstreit über hoch verzinste Bausparverträge gegen ein Urteil des Stuttgarter Oberlandesgerichts Revision einlegen. Ende März hatte Wüstenrot eine überraschende Schlappe vor dem Oberlandesgericht Stuttgart hinnehmen müssen. Dem Urteil zufolge war die Kündigung eines mit 3% verzinsten Bausparvertrags aus dem Jahr 1978 unwirksam. Seit 2015 sind deutsche Gerichte mit einer Klagewelle gegen die Kündigung von älteren Bausparverträgen beschäftigt, die meisten Verfahren gingen bisher zugunsten der Geldinstitute aus.
Bausparer-Anwalt begrüßt Gang nach Karlsruhe
Die Auffassung des Gerichts sei “nicht überzeugend“, findet Wüstenrot. Das Institut verwies darauf, dass es sich in dem strittigen Fall in erster Instanz noch durchgesetzt hatte. Der Heidenheimer Rechtsanwalt und Vertreter zahlreicher Bausparer, Florian Hofmann, begrüßte den Gang nach Karlsruhe. Bei Finanzthemen habe der BGH eher zugunsten von Verbrauchern geurteilt, etwa bei Streitfällen um mangelnde Infos zur Kapitalanlage durch Finanzinstitute. “Daher bin ich zuversichtlich, dass Karlsruhe auch hier im Sinne der Verbraucher urteilen wird“, sagte Hofmann.
Juraprofessorin: Entscheidung erst in zwei bis drei Jahren
Aus Sicht der Stuttgarter Juraprofessorin Christina Escher-Weingart dürfte es zwei bis drei Jahre dauern, bis der BGH entscheidet. Das könnte dann ein Machtwort sein im Streit um die Altverträge - ein Muss sei das aber nicht. “Entweder der Bundegerichtshof entscheidet den Fall, woraufhin sich andere Gerichte in ähnlichen Fällen an die Vorgaben halten würden“, sagte Escher-Weingart. Oder der Bundegerichtshof verweise den Fall zurück, weil noch Sachverhaltsfragen zu klären seien. “Dann wird das untergeordnete Gericht aufgefordert, sich bestimmte Aspekte des Sachverhalts genauer anzugucken und unter Beachtung der Rechtsauffassung des BGH ein neues Urteil zu fällen.“
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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