An Krankenhaus beschäftigte Hebamme muss zu Hilfe bei Abtreibungen bereit sein

Zitiervorschlag
An Krankenhaus beschäftigte Hebamme muss zu Hilfe bei Abtreibungen bereit sein. beck-aktuell, 13.04.2017 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/159776)
Ein Krankenhaus in Schweden kann eine Hebamme ablehnen, die aus christlicher Überzeugung nicht bei Abtreibungen helfen will. Das hat ein Arbeitsgericht des Landes am 12.04.2017 entschieden. Eine schwedische Hebamme hatte sich diskriminiert gefühlt, weil ihre Bewerbungen abgelehnt worden waren.
Hebamme weigert sich die "Pille danach" auszugeben
Die gläubige Christin lehnt es aus religiösen Gründen auch ab, die "Pille danach“ auszuhändigen. Laut Gericht hat der Arbeitgeber "das Recht, zu verlangen, dass alle Hebammen alle ihre Pflichten erfüllen können, einschließlich Abtreibungen“. Nach Angaben des berichtenden schwedischen Radios erwägt die Frau nun, sich mit ihrem Anliegen an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu wenden.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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An Krankenhaus beschäftigte Hebamme muss zu Hilfe bei Abtreibungen bereit sein. beck-aktuell, 13.04.2017 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/159776)



