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Opel verzichtet auf umstrittene Werbeaussagen zu Diesel-Modell

Carl von Ossietzky

Der Autohersteller Opel verzichtet künftig auf umstrittene Werbeaussagen zu seinem Diesel-Modell Zafira 1.6. Er wird nicht mehr mit den Aussagen "so sauber wie ein Benziner" oder "Vorbildlicher Abgasreinigung mit niedrigstem Stickoxidausstoß" beworben, wie aus einer Unterlassungserklärung hervorgeht, die Opel am 10.06.2016 vor dem Landgericht Darmstadt (Az.: 12 O 121/16) abgegeben hat. Bei Zuwiderhandlungen müsste die General-Motors-Tochter pro Fall 5.001 Euro an den klagenden Verein Deutsche Umwelthilfe (DUH) zahlen.

Opel bleibt bei Richtigkeit seiner Aussagen

Man halte die ausschließlich auf die Abgasnorm Euro 6 bezogenen Aussagen weiterhin für richtig, hatte Opel-Anwalt Dominik Wendel vor Gericht erneut betont. Man wolle lediglich das von der DUH angestrengte Verfahren beenden. Zuvor hatte die Vorsitzende Richterin der 12. Zivilkammer, Ursula Emmenthal, zu erkennen gegeben, dass die Konsumenten die Aussagen allgemeiner auffassen könnten. "Es wird eine Einschätzung beim Verbraucher geweckt, die nicht realistisch ist", sagte die Juristin.

DUH bezweifelt Erfüllung der Abgasnorm Euro 6

Die Kammer musste die Sache aber nicht entscheiden, da die DUH nach der Opel-Erklärung ihre Anträge auf einstweilige Verfügungen auch noch zu anderen Werbeaussagen fallen ließ. Bei der Verhandlung spielte es keine Rolle, ob der Zafira tatsächlich die Euro-6-Norm einhält, was von den Umweltschützern bezweifelt wird und Gegenstand einer Untersuchung beim Bundesverkehrsministerium ist. Opel selbst hat eingeräumt, dass die Reinigung unterhalb von 17 Grad Außentemperatur reduziert wird und dies mit dem notwendigen Motorschutz begründet. Das Gericht musste davon ausgehen, dass das Fahrzeug die Norm erfüllt.

Opel muss 60% der Gerichtskosten tragen

Opel muss die strittigen Aussagen innerhalb von vier Wochen aus sämtlichem Werbematerial entfernen und 60% der Gerichtskosten tragen. Opel gab zunächst keine öffentliche Erklärung ab.