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OLG Schleswig

Neue Leitlinien zum Unterhaltsrecht veröffentlicht

„Das unsichtbare Recht“

Die Richter der sechs Familiensenate des Oberlandesgerichts Schleswig haben sich auf aktualisierte Leitlinien zum Unterhaltsrecht verständigt. Die ab dem 01.08.2015 geltenden neuen Leitlinien dienen nach Angaben des Gerichts einer einheitlichen Rechtsprechung der Familiengerichte in Schleswig-Holstein und sollen Rechtssicherheit für gleich liegende typische Fälle schaffen. Die neuen Leitlinien trügen dem im Juli 2015 in Kraft getreten Gesetz zur Erhöhung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags Rechnung.

Erhöhte Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle übernommen

Die erhöhten Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle, die ab dem 01.08.2015 gelten, werden laut Mitteilung für Schleswig-Holstein übernommen. Damit betrage der Mindestbedarf für ein Kind bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres 328 Euro monatlich, für ein Kind ab dem siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres 376 Euro monatlich und für ein Kind ab dem dreizehnten Lebensjahr bis zum Eintritt der Volljährigkeit 440 Euro. Bis zum Jahresende 2015 bleibe es aufgrund von Übergangsvorschriften bei der Anrechnung des anteiligen Kindergeldes in der bisherigen Höhe.

Selbstbehaltssätze bleiben unverändert

Die Selbstbehaltssätze beim Unterhalt für minderjährige Kinder und gegenüber Ansprüchen von getrennt lebenden beziehungsweise geschiedenen Ehegatten sind laut Gericht unverändert geblieben. Im Übrigen enthalten die neuen Leitlinien keine wesentlichen Änderungen, wie das Gericht erklärte. Allerdings sei zum 01.01.2016 eine erneute Änderung der Bedarfssätze zu erwarten.