holding:nord-Gruppe dürfen fusionieren

Zitiervorschlag
holding:nord-Gruppe dürfen fusionieren. beck-aktuell, 08.04.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/178106)
Das Bundeskartellamt hat die Fusion der NOZ Mediengruppe aus Osnabrück mit der Flensburger medien:holding:nord-Gruppe (mhn) freigegeben. Dies teilte die Behörde am 07.04.2016 mit. Die NOZ Mediengruppe ist unter anderem Herausgeberin der Neuen Osnabrücker Zeitung. Zur mhn gehören das Flensburger Tageblatt und die Schweriner Zeitung. Mit einer täglichen Auflage aller Zeitungen von über 450.000 rückt die neu entstandene Mediengruppe jetzt in den Kreis der zehn größten deutschen Zeitungsverlage auf.
Mundt: Keine Überschneidungen zwischen Tätigkeitsgebieten
"Ungeachtet der wirtschaftlichen Bedeutung und der Höhe der betroffenen Auflage war der Zusammenschluss wettbewerblich unproblematisch", betonte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Die Ermittlungen hätten ergeben, dass es keine Überschneidungen zwischen den Tätigkeitsgebieten beider Verlagsgruppen gibt. Während sich die NOZ Mediengruppe auf Niedersachsen beschränke, sei die mhn-Gruppe in Schleswig-Holstein und Mecklenburg Vorpommern aktiv. "Dementsprechend war der Zusammenschluss freizugeben", sagte Mundt.
- Redaktion beck-aktuell
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