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Snowden kann nicht vor Auslieferung geschützt nach Norwegen reisen

Medienverbot statt Medienkompetenz?

Edward Snowden ist mit seinem Versuch gescheitert, sich per Gerichtsbeschluss zusichern zu lassen, dass er bei einer Reise nach Norwegen im Zusammenhang mit einer Preisverleihung im November 2016 nicht an die USA ausgeliefert wird. Ein Gericht in Oslo wies die Klage des Informanten hinter den NSA-Enthüllungen jetzt ab. Es sieht sich nicht zuständig, darüber zu entscheiden, wie aus der am 27.06.2016 veröffentlichten Entscheidung hervorging.

Snowden erhält Ossietzky-Preis 2016

Snowden, der die Prozesskosten des norwegischen Staates von 7.000 Kronen (knapp 750 Euro) übernahm, wurde vom norwegischen PEN-Autorenverband mit dem Ossietzky-Preis 2016 ausgezeichnet. Die Preisverleihung ist am 18.11.2016 in Oslo. Man wolle dafür sorgen, dass Snowden die Auszeichnung persönlich entgegennehmen könne, hatte der PEN-Verband erklärt, als die Klage im April eingereicht wurde.

Unfairer Prozess in den USA erwartet

Die Anwälte hatten argumentiert, Snowden bekäme wegen der Veröffentlichung geheimer Informationen zur Internet-Überwachung durch den US-Geheimdienst NSA nach aktueller Rechtslage keinen fairen Prozess in den USA. Er lebt derzeit im Asyl in Russland. Der PEN-Verband zeichnete Snowden aus, weil er zur Verteidigung des Rechts auf freie Meinungsäußerung beigetragen habe.

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