Europäische Datenschutzbehörden verlängern Schonfrist

Zitiervorschlag
Europäische Datenschutzbehörden verlängern Schonfrist. beck-aktuell, 04.02.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/181196)
Nachdem sich die EU-Kommission und die USA am 02.02.2016 auf einen neuen Rahmen für den Datentransfer in die USA geeinigt haben, verlängern die europäischen Datenschutzbehörden nun die Schonfrist für den Informationstransfer und schaffen dadurch Entlastung für Tausende Unternehmen.
Leiterin der französischen Datenschutzbehörde: Vereinbarung ist "gutes Zeichen"
Dies sei im Licht der Grundsatzeinigung über einen neuen Datenschutzrahmen möglich, erklärte Isabelle Falque-Pierrotin am 03.02.2016 in Brüssel. Die Leiterin der französischen Datenschutzbehörde CNIL hat derzeit den Vorsitz im Kreis der nationalen Datenschützer. "Ich denke, diese Vereinbarung ist ein sehr gutes Zeichen", erklärte sie. Die Schonfrist bezieht sich auf die alternativen Rechtsinstrumente zum Daten-Transfer, die Unternehmen weiterhin nutzen konnten, nachdem die Safe-Harbor-Regelung für unrechtmäßig erklärt worden war.
Falque-Pierrotin: Vereinbarung genau prüfen
Die Datenschützer-Gruppe wolle die Vereinbarung mit den USA nun prüfen und verlangt von der EU-Kommission bis Ende Februar 2016 die Herausgabe der relevanten Dokumente, erklärte Falque-Pierrotin. "Ich habe noch kein schriftliches Papier", sagte sie. "Wir wissen nicht genau, was es (das Abkommen) abdeckt und wie rechtsverbindlich es ist." Für Ende März 2016 sei eine weitere Sitzung der Datenschützer geplant. "In der Zwischenzeit und bis wir die vollständige Auswertung haben (...) gehen wir davon aus, dass es weiter möglich ist, die bestehenden Transfer-Mechanismen zu nutzen", erklärte sie. Es gebe grundlegende Bedenken, die nun zu klären seien. Mitte oder Ende April 2016 solle es eine Stellungnahme geben. Falque-Pierrotin betonte, es müsse deutlich werden, dass die Zusicherungen der USA auch einen Regierungswechsel überdauern werden. "Das muss dargelegt und bewiesen werden", unterstrich sie. Auch Möglichkeiten, wie die Vereinbarung im Fall von Verstößen außer Kraft gesetzt werden könnte, seien zu untersuchen.
Schaar bezweifelt Europarechtskonformität der Vereinbarung
Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff mahnte eine genaue Prüfung der neuen Regeln an. Es müsse sichergestellt werden, dass der neue "EU-US Datenschutzschild" auch wirklich seinen Namen verdient und nicht an den entscheidenden Stellen löchrig ist, erklärte Voßhoff in Berlin. Ihr Amtsvorgänger Peter Schaar bezweifelte in einem Beitrag auf heise.de, dass die Vereinbarung den Forderungen des Europäischen Gerichtshofs entspricht: "Eine anlasslose Überwachung der grenzüberschreitenden Kommunikation und einen umfassenden Zugriff auf personenbezogene Daten von Nicht-US-Bürgern darf es nicht geben."
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
Zitiervorschlag
Europäische Datenschutzbehörden verlängern Schonfrist. beck-aktuell, 04.02.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/181196)



