Britin darf sich Eizellen ihrer toten Tochter nicht einsetzen lassen

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Britin darf sich Eizellen ihrer toten Tochter nicht einsetzen lassen. beck-aktuell, 16.06.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/192226)
Eine Britin wollte mit Hilfe der Eizellen ihrer toten Tochter ein Enkelkind selbst zu Welt bringen. Diesen Plan hat jetzt das höchste Gericht des Landes durchkreuzt. Die Frau dürfe die eingefrorenen Eier ihrer Tochter, die an Krebs gestorben ist, nicht befruchten lassen und austragen, entschied ein Richter am 15.06.2015.
Ausdrücklichliche Genehmigung der Tochter fehlt
Die 59-Jährige argumentierte, ihre krebskranke Tochter habe sich sehnlich Kinder gewünscht und habe sie gebeten, diese stellvertretend auszutragen. Die zuständige Aufsichtsbehörde hatte allerdings verboten, die Eizellen herauszugeben. Die Tochter habe das vor ihrem Tod im Jahr 2011 nicht ausdrücklich und schriftlich genehmigt.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Britin darf sich Eizellen ihrer toten Tochter nicht einsetzen lassen. beck-aktuell, 16.06.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/192226)



